«Too big to fail»: WAK schwenkt auf Bundesrat ein
Bis Ende Jahr sollen bundesrätliche Regeln vorliegen, wie mit Grossbanken, die wegen ihrer Grösse im Konkursfall die gesamte Volkswirtschaft gefährden könnten, umgegangen werden soll. Damit kam die Regierung der SP entgegen, die ihre Zustimmung zum Abkommen mit den USA unter anderem von der Lösung dieser «too big to fail»-Problematik abhängig gemacht hatte. Während die Bundesrats-Vorschläge der SP nicht verbindlich genug sind, ist das Vorgehen des Bundesrates für die Mehrheit der Kommission korrekt und vor allem notwendig. Der Beschluss stelle sicher, dass rasch Gesetze verabschiedet werden könnten. Die Zustimmung fiel mit 8 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar aus, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
«Richtiger Weg»
Befürchtungen, das Vorgehen sei vorschnell, schlägt die Mehrheit in den Wind. Der Bundesrat beziehe sich auf einen qualitativ hochstehenden Bericht einer Arbeitsgruppe zum Thema; der Weg sei somit der richtige. Zwar zieht dies die Minderheit nicht Zweifel, sie befürchtet aber, dass der Planungsbeschluss das falsche Instrument ist. Da dieser gezwungenermassen vage sei, könnten sich die Diskussionen in die Länge ziehen und ein Gesetz auf sich warten lassen. Sie bevorzugt einen «ausgereiften Gesetzesentwurf».
WAK: Nur systemrelevante Banken betroffen
In einem Detail weicht die Wirtschaftskommission vom Bundesrat ab: Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen explizit nur systemrelevante Banken (wie die UBS oder CS) betreffen und nicht andere Grossunternehmen. Mit der Zustimmung zum Planungsbeschluss hiess die Kommission auch die Absicht des Bundesrates gut, eine Vorlage gegen überrissene Löhne und Boni zu erlassen – eine weitere Forderung der SP. Einem konkreten Lösungsansatz der SP dazu erteilte die Kommission aber eine Teil-Absage: So sollen nicht die Löhne, Abgangs- und Antrittsentschädigungen aller Unternehmen ab einer bestimmten Höhe teilweise als Gewinn besteuert werden. Dies hatte die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz in einer Motion gefordert. Die Stossrichtung will die Kommission aber mit einer eigenen Motion weiterverfolgen: Die Regeln sollen sich auf börsenkotierte Unternehmen beschränken.
SP beharrt weiter auf verbindlichen Regelungen
Auch wenn es ein Teilerfolg ist, bietet die Zustimmung der ständerätlichen WAK noch keinen Garant, dass das UBS-Abkommen in der Sommersession abgesegnet wird. Nach wie vor beharrt die SP auf verbindlichen Regelungen anstelle des Planungsbeschlusses. Zudem dürfte es das Abkommen vor allem im Nationalrat schwer haben: Bleibt die SP bei ihrer ablehnenden Haltung, könnte sie es dort zusammen mit der SVP – sie sagt grundsätzlich nein – bodigen. Befürworter befürchten in diesem Fall Retorsionen der USA gegen die Schweiz und die UBS. Ende der Woche widmet sich die nationalrätliche WAK dem Geschäft.
Finanzkommission: Amtshilfe-Kosten auf UBS überwälzen
Trotz staatsrechtlicher Bedenken hat sich die Finanzkommission des Ständerats dafür ausgesprochen, der UBS die Kosten für die Behandlung der Amtshilfegesuche aus den USA aufzuerlegen. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimmen und Enthaltungen eindeutig aus. Dass Abstimmungsresultat von 12 gegen 0 Stimmen bringe das grosse Missfallen der Kommission darüber zum Ausdruck, dass «ein aufs schärfste zu kritisierendes und in keiner Weise akzeptierbares Geschäftsgebahren» einer schweizerischen Grossbank in der Verwaltung zu aussergewöhnlich hohem Mehraufwand geführt habe. Mit dem Entscheid mache die Kommission deutlich, dass eine Übernahme dieser ausserordentlichen Kosten von rund 40 Mio CHF durch den Steuerzahler klar abgelehnt wird, heisst es in einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Mittwoch.
Einzelakte für aussergewöhnliche Lagen
Die Kommission will mit der Zustimmung zum bundesrätlichen Vorschlag aber kein Präjudiz schaffen. Amtshilfeverfahren sei ein klassischer Fall einer staatlichen Dienstleistung, für die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht fallweise Rechnung gestellt werden könne. Deshalb handle es sich beim vorliegenden Bundesbeschluss um eine Einzelakte, die nur in aussergewöhnlichen Lagen eingesetzt werden solle. Letztmals habe die Eidgenossenschaft in den Nachkriegsjahren auf diese Rechtsform zurückgegriffen. Dies zeige, wie einmalig das Vorgehen sei. Die UBS signalisiert seit längerer Zeit, dass sie für die Kosten des Bundes rund um die Amtshilfegesuche aufkommen will, falls es gewünscht werde. (awp/mc/ps/22)