Totalrevision der MWST: NR verlängert den Sondersatz für die Hotellerie

Das neue Gesetz soll administrative Entlastungen, mehr Kundennähe, mehr Effizienz und mehr Rechtssicherheit in die zum «bürokratischen Monster» gewordene MWST bringen. Erst anschliessend folgt der zweite Teil, mit dem der Bundesrat einen Einheitssatz von 6,1% und die Abschaffung der meisten Ausnahmen vorschlägt.


SP und Grüne lehnen Vorlage ab
Vor der Gesamtabstimmung gaben die Sprecher der SP und der Grünen bekannt, ihre Fraktionen lehnten die Vorlage ab. Unter Führung der Wirtschaftskommission habe der Rat nicht nur das Ziel der Vereinfachung verpasst, sondern auch noch die Steuerausfälle noch 80 bis 130 Mio auf bis zu 450 Mio erhöht.


Zusätzlichen Satzwechsel vermeiden
In der über weite Strecken sehr technischen Materie folgte der Erstrat nicht immer dem Bundesrat. Eine handfeste Änderung hatte die Landesregierung zuvor allerdings akzeptiert: Mit 107 zu 57 Stimmen verlängerte der Rat den Sondersatz von 3,6% für die Hotellerie um weitere drei Jahre bis Ende 2013. Damit will die grosse Kammer vorab einen zusätzlichen Satzwechsel vor der allfälligen Einführung des Einheitssatzes anstelle der heutigen drei Sätze (7,6% normal, 3,6% Hotellerie, 2,4% reduziert) vermeiden. Die Mehrheit sieht im Sondersatz zudem einen wichtigen Konkurrenzfaktor für die Schweizer Tourismusbranche.


Die links-grüne Kommissionsminderheit bekämpfte die Verlängerung ohne Erfolg. Ihrer Ansicht nach hätte sich hier eine Gelegenheit zur Vereinfachung geboten. Die «Giesskanne» tauge nicht dazu, den Tourismus zu fördern. Drei Jahre mehr bedeuteten Fiskalausfälle von 0,5 Mrd CHF. Im Übrigen sei der Einheitssatz jetzt schon «klinisch tot».


Minderheiten chancenlos
Abweichend vom Bundesrat beschloss der Nationalrat unter anderem eine weiter gehende Steuerbefreiung von Non-Profit-Organisationen, grosszügigere Optionsmöglichkeiten zur freiwilligen Unterstellung unter die Steuer und kürzere Verjährungsfristen. Neu konzipiert und differenzierter ausgestaltet wurde das Mehrwertsteuer-Strafrecht.


Steuerschlupflöcher befürchtet
Die Linke kritisierte wiederholt, dass die von der Kommission korrigierte Vorlage Steuerschlupflöcher schaffe und der Verwaltung noch zusätzliche Arbeit aufbürde. Mehrere Anläufe, dies zu korrigieren, scheiterten indessen klar. Zu Beginn der Beratungen hatte die Linke bereits Rückweisung beantragt, weil eine gezielte Teilrevision genüge.


Auch die gewerbefreundliche Rechte hatte mit ihren Anträgen keinen Erfolg. Chancenlos war beispielsweise der Vorschlag, die Unternehmen für ihre Umtriebe bei der Mehrwertsteuer mit maximal 2’000 CHF pro Jahr zu entschädigen. Bei der Auskunftspflicht Dritter immerhin setzte sich eine bürgerliche Minderheit hauchdünn durch.


Wirksamkeit und Vollzug überwachen
Mit 92 zu 84 Stimmen nahm der Rat zum Schluss auch noch einen Minderheitsantrag an, demzufolge der Bundesrat Massnahmen und Vollzug des neuen Gesetzes regelmässig zu evaluieren hat. Der Bundesrat soll spätestens nach fünf Jahren dem Parlament Bericht erstatten und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. (awp/mc/pg/34)

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