Transrail, Transinvest: Bundesanwalt darf Russland keine Rechtshilfe gewähren

Russland beschuldigt eine Sankt Galler Firmengruppe Transinvest, welche Frachtkapazitäten der russischen Bahn vermarktet, des Betrugs und der Geldwäscherei. Sie soll den russischen Staat mit gefälschten Dokumenten um 8,4 Millionen Dollar an Transportgebühren geprellt und das Geld über hochkomplizierte Transaktionen gewaschen haben. Aufgrund eines russischen Rechtshilfeersuchens durchsuchte die Bundesanwaltschaft im vergangenen Herbst die Büros der Firmengruppe und beschlagnahmte unzählige Dokumente. 47 dieser Dokumente, sensible Geschäftsunterlagen, wollte sie im Februar dieses Jahres Russland übergeben. Dagegen legte die Sankt Galler Firmengruppe Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Im auf Französisch abgefassten Urteil hält das Bundesgericht nun fest, sowohl der Betrugs- als auch der Geldwäschereivorwurf seien unhaltbar. Russland mache den angeblichen Betrug nicht einmal ansatzweise verständlich und das Rechtshilfeersuchen enthalte keinerlei Angabe, welche es erlaubten, die Transaktionen als zweifelhaft einzustufen.

(Weltwoche / MC / hfu)

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