Türkei will um Liste von Steuerflüchtlingen ersuchen
Mit der Ankündigung will das türkische Finanzamt erreichen, dass türkische Inhaber Schweizer Konten zumindest einen Teil ihres Vermögens in der Türkei nachträglich versteuern. Türkische Staatsbürger verfügen nach Presseberichten in der Schweiz über Konten mit einem Gesamtwert von rund 60 Mrd USD.
Betroffene sollen Vermögen offen legen
In den vergangenen Wochen seien rund 100’000 Personen in der Türkei von den Behörden angeschrieben worden, um sie vor drohenden Kontrollen zu warnen und sie zur Offenlegung ihres Vermögens zu bewegen.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen der Schweiz und der Türkei gibt es zurzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das Amtshilfe im Falle eines Verdachts auf Steuerhinterziehung ermöglicht. Dies bestätigte der Sprecher der Eidg. Steuerverwaltung, Beat Furrer, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Ein im März dem Parlament vorgelegtes DBA wurde vom Ständrat zurückgewiesen, es soll nun mit Hinblick auf die Ausweitung der Amtshilfe gemäss OECD-Standard nachverhandelt werden. dies soll nächstens geschehen, wie Furrer ausführte.
Tiefe Steuer bei Selbstdeklarierung
Bis Ende September können türkische Staatsbürger ihr am Fiskus vorbei ins Ausland geschafftes Vermögen bei den Behörden deklarieren und müssen in diesem Fall lediglich eine Steuer von zwei Prozent bezahlen. Sollten die Steuerbehörden nach Ablauf dieser Schonfrist schwarze Schafe aufspüren, so werden Strafsteuern von bis zu bis zu 50% fällig. Die seit Herbst des vergangenen Jahres mögliche Nach-Anmeldung von Vermögen hat nach Angaben der türkischen Regierung bereits Mehrheinnahmen von mehreren hundert Millionen Lira gebracht.
In der ersten Geltungsphase der Regelung vom vergangenen November bis zum März wurden demnach Vermögenswerte mit einem Volumen von 14,8 Mrd Lira (9,9 Mrd CHF) deklariert. Das Parlament in Ankara hatte die Sonderregelung im Frühjahr bis zum 30. September verlängert. (awp/mc/pg/22)