UBS-Affäre: Bundesrat will Krisenmanagement verbessern

Ende Mai haben sie einen Bericht mit scharfer Kritik sowie zahlreichen Empfehlungen und Forderungen vorgelegt. Am Mittwoch hat der Bundesrat nun seine Stellungnahme dazu präsentiert. Er sei bereit, die meisten Empfehlungen der GPK zu übernehmen, schreibt der Bundesrat. Er lege jedoch Wert auf die Feststellung, dass die Zusammenarbeit im Bundesrat entgegen der Darstellung im Bericht nicht von Misstrauen geprägt sei. Auf die Kritik an einzelnen Bundesratsmitgliedern geht der Bundesrat nicht ein. Er teilt aber die Meinung der GPK, dass der Bundesrat früher über die Situation der UBS hätte informiert werden müssen. Die GPK hatte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vorgeworfen, das Gremium zu spät einbezogen zu haben. Um solches künftig zu vermeiden, will sich der Bundesrat in Zukunft in Krisenfällen auf ein Konzept stützen können. Er hat die Bundeskanzlei beauftragt, ein solches auszuarbeiten.


Koordination fördern
Weiter will der Bundesrat die Zusammenarbeit und Koordination der Departemente und der Bundeskanzlei fördern. Zu diesem Zweck sollen die Bundesratsausschüsse neu definiert und die Generalsekretäre gestärkt werden. Was die Früherkennung von Krisen betrifft, verweist der Bundesrat auf den Nachrichtendienst. Nichts wissen will der Bundesrat davon, seine Beratungen künftig durchgehend in Form von Wortprotokollen festzuhalten. Die GPK hatten dies gefordert, weil der Bundesrat während der UBS-Affäre zeitweise während der Sitzungen auf die Protokollierung verzichtet hatte – aus Angst vor Indiskretionen.


Protokollierungssystem soll ausgebaut werden
Der Bundesrat zeigt sich zwar bereit, das heutige System der Protokollierung auszubauen. So soll das Beschlussprotokoll künftig neben den Beschlüssen eine kurze Zusammenfassung der Diskussion zum jeweiligen Geschäft enthalten. Detaillierte Wortprotokolle kommen für den Bundesrat aber nicht in Frage. «Wortprotokolle würden den freien Austausch im Bundesrat behindern», heisst es in der Stellungnahme. Für eine freie kollegiale Beratung sei von grosser Wichtigkeit, dass die Sitzungen nicht öffentlich seien und das Sitzungsgeheimnis auch später gewahrt bleibe.


Ex-UBS-Verantwortliche sollen nicht vor den Kadi
Der Bundesrat bekräftigt in seiner Stellungnahme auch, dass der Bund die ehemaligen Verantwortlichen der UBS nicht verklagen will. Die GPK hatten gefordert, dass der Bund oder Organe des Bundes wie die Pensionskasse Publica und der AHV-Ausgleichsfonds in die Lage versetzt werden, Klagen in die Wege zu leiten. Zu diesem Zweck müsse der Bund die Übernahme des Prozessrisikos und der Verfahrenskosten garantieren. Dies lehnt der Bundesrat ab: Nach geltendem Recht sei sei dies unzulässig, schreibt er. Gegen eine rückwirkende Gesetzgebung gebe es rechtsstaatliche Einwände.


Verbesserungs der Kooperation mit FINMA und SNB
Was die Zusammenarbeit von Nationalbank (SNB), Finanzmarktaufsicht (FINMA) und Finanzdepartement betrifft, sieht der Bundesrat Verbesserungspotenzial. Das Finanzdepartement soll bis Ende Jahr eine Vereinbarung entwerfen. Manche Massnahmen sind bereits eingeleitet. Im Vordergrund steht hier das Massnahmenpaket gegen das Risiko von Grossbanken. Andere GPK-Forderungen richten sich nicht an den Bundesrat, sondern an die UBS. Diese soll die Affäre aufarbeiten. Dass die Grossbank einen Bericht sowie zwei unabhängige Gutachten angekündigt hat, begrüsst der Bundesrat.


Weiteres Vorgehen zu «Too big to fail» begrüsst 
Der Bundesrat will das Massnahmenpaket zur Begrenzung der Risiken von Grossbanken Anfang 2011 in die Vernehmlassung schicken. Er hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, bis dahin eine Vorlage vorzubereiten. Die Basis wird der vor kurzem präsentierte Schlussbericht der Expertenkommission «Too big to fail» bilden. Der Bundesrat begrüsse die Vorschläge der Kommission, schreibt das Finanzdepartement in einer Mitteilung. Die Kombination von Massnahmen bilde eine gute Grundlage, um volkswirtschaftliche Risiken von Grossbanken anzugehen, ohne übermässig in das Geschäftsmodell der Banken einzugreifen.


Steuerliche Rahmenbedingungen verbessern
Neben den Vorschlägen der Kommission sollen nach dem Willen des Bundesrates auch die neusten internationalen Beschlüsse und Empfehlungen des Financial Stability Boards und des G20-Gipfeltreffens vom November berücksichtigt werden. Im Vordergrund stehen höhere Eigenmittel sowie Vorschriften bezüglich Organisation, Risikoverteilung und Liquidität der Grossbanken. Das Finanzdepartement soll auch prüfen, wie die steuerlichen Rahmenbedingungen für den schweizerischen Obligationenmarkt und insbesondere für Pflichtwandelanleihen zu verbessern sind, damit solche Anleihen vermehrt im Inland aufgelegt werden können. (awp/mc/ps/12)

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