UBS-Affäre: Erste Rekurse gegen Datenherausgabe am BVGer
Sobald die amerikanischen Steuerzahler Bescheid über das Amtshilfeverfahren bekommen haben, können diese innert dreissig Tagen Rechtsmittel dagegen ergreifen. Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hat bis Ende November nicht weniger als 500 Dossiers bearbeitet, wie der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts, Andrea Arcidiacono, erklärte.
4’450 Datensätze ausgehändigt
Am 2. Januar nehmen die Richter ihre Arbeit wieder auf. 4’450 Datensätze von UBS-Kunden werden gemäss dem schweizerisch-amerikanischen Abkommen vom vergangenen August an die US-Justizbehörden übergeben. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle betroffenen US-Steuerzahler beim Bundesverwaltungsgericht rekurrieren werden. Dennoch musste das Gericht seine Strukturen vorsichtshalber anpassen. So wurden zwei neue Richter ernannt und eine Gruppe von sechs bis acht Gerichtsschreibern werden sich allein den besagten Dossiers widmen. Dies dürfte das Gericht über mehrere Monate beschäftigen.
Erste BVGer-Entscheide frühestens im Juli
Die ersten Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts werden frühestens im Juli erwartet. Bei den Fällen ohne Rekurs könnte die Eidg. Steuerverwaltung erste Konto-Informationen schon im Januar den amerikanischen Behörden aushändigen. Das Abkommen zwischen Bern und Washington vom August betrifft US-Bürger, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS-Konten nicht oder nur teilweise bei den Behörden offenlegten. Mit der Einigung wurde in monatelanges Gezerre zwischen der Schweiz, den USA und der UBS vorläufig beendet. (awp/mc/ps/17)