UBS-Affäre: FINMA zieht BVGer-Urteil weiter

Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) betreibt mit dem Weiterzug aber auch ein Stück «Rollenklärung». Sie wolle die Gelegenheit nutzen, dass das Bundesgericht den rechtlichen Handlungsspielraum der FINMA in Krisensituationen nach geltendem Recht als letzte Instanz beurteilt, schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die FINMA sei auch für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte verantwortlich. Mit Blick auf diese Aufgabe habe ihr Verwaltungsrat – nach Rücksprache mit dem Bundesrat – die Herausgabe der Daten angeordnet.


Finma sieht sich im Recht
Hätte sie anders entschieden, hätte der UBS eine Strafklage aus den USA gedroht. Eine solche wäre für die Bank existenzbedrohend gewesen, weil sich ihre Liquiditätsposition zusätzlich verschlechtert hätte. Die gesamte Schweizer Volkswirtschaft hätte darunter gelitten. Im Bankengesetz stehe unter anderem, dass die Finma bei einer «begründeten Besorgnis» über «ersthafte Liquiditätsprobleme» befugt sei, Schutzmassnahmen anzuordnen. Ihren Entscheid sieht die FINMA als solche Schutzmassnahme. Sie habe darum gestützt auf das Bankengesetz gehandelt.


Bundesrat nimmt erstinstanzliches Urteil gelassen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erachtete dieses in seinem Urteil aber nicht als ausreichende gesetzliche Grundlage. Gestützt auf Notstandsrecht hätte nur der Bundesrat handeln dürfen. Der Bundesrat nahm das erstinstanzliche Urteil gelassen hin. Das Gericht habe nicht die Herausgabe der Daten an die US-Behörden gerügt, sondern die gewählte Rechtsgrundlage. Zu harschen Tönen führte die juristische Frage aber zwischen FINMA -Präsident Eugen Haltiner und dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli.


PUK im Anzug
Er habe trotz anders lautendem Urteil richtig gehandelt, gab sich Haltiner in einem Zeitungsinterview überzeugt. «Die juristische Beurteilung verunsichert mich nicht», sagte Haltiner. Bandli antwortet darauf – ebenfalls via Presse -, dass er diese Aussage «einigermassen speziell» finde. Die UBS-Daten beschäftigen nebst den Gerichten auch das Parlament. Der Bundesrat hat den Forderungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) inzwischen nachgegeben und will ihr die Dokumente zur Steueraffäre unter Auflagen herausgeben. Im Raum steht auch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).


Bislang 26 GPK-Anhörungen
Die Untersuchung der GPK läuft seit Frühjahr 2009. Bisher führte die Arbeitsgruppe, die sich aus je sechs Mitgliedern des Ständerates und des Nationalrates zusammensetzt, 26 Anhörungen durch. Vertreter der UBS wurden bisher nicht angehört. Bei der Untersuchung geht es nicht nur um die Herausgabe der UBS-Kundendaten an die USA, sondern auch um andere Entscheide der Behörden rund um die Finanzkrise und die Banken. Der Bericht soll Ende Mai oder Anfang Juni erscheinen. (awp/mc/ps/27)

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