Nicht bewegt hat sich auch seine eigene Partei. Die SP will die Aufwertung des Abkommens zu einem verbindlichen Staatsvertrag nur unter bestimmten Bedingungen unterstützen. So sollen sich Regierung und Parlament in einem Planungsbeschluss darauf festlegen, in der «Too big to fail»-Problematik und der Boni-Frage strenge Regeln zu erlassen.
FDP und CVP stellen keine Bedingungen
Die FDP und die CVP wiederum wollen das Abkommen ohne Bedingung annehmen. Sie sind laut Levrat gegen einen Planungsbeschluss. Beide sprächen sich zwar für Massnahmen in der Boni- und «Too big to fail»-Frage aus. Doch seien sie gegen eine Verknüpfung mit der Ratifizierung des Abkommens.
Levrat will verbindliches Engagement
Levrat machte deutlich, dass für die SP ein verbindliches Engagement von Regierung und Parlament für flankierende Massnahmen unabdingbar ist. Bislang sei der Begriff «Planungsbeschluss» bloss ein Wort, eine Absichtserklärung der Landesregierung.
BR arbeitet für Abstimmung Planungsbeschluss aus
Der Bundesrat appelliert an die Parteien, dem UBS-Staatsvertrag zuzustimmen. Dazu will der Bundesrat in der kommenden Woche sowohl zu der Boni- als auch zu der Too-big-to-fail-Problematik einen Planungsbeschluss ausgearbeiten. «Wir möchten in einem Planungsbeschluss möglichst verbindliche Massnahmen betreffend diese beiden politischen Themen festlegen», erklärte Bundesrat Moritz Leuenberger an einer Medienkonferenz am Freitag im Anschluss an die «Von-Wattenwyl-Gespräche» mit den führenden Parteien. Der Beschluss richte sich an alle Parteien, so Leuenberger.
Die SP, werde die konkreten Inhalte dieses Beschlusses prüfen, erklärte SP-Präsident Christian Levrat vor den Medien. Die Zustimmung zum UBS-Staatsvertrag hänge eng mit dem Inhalt des Planungsbeschlusses zusammen. «Wir müssen zunächst wissen, wie verbindlich dieser Beschluss ist», so Levrat. Auf der anderen Seite würden sich die Parteien CVP und FDP grundsätzlich für Bestimmungen zu der Boni- und der Too-big-to-fail-Problematik aussprechen, erklärte Levrat weiter. Die beiden Parteien möchten diese Bestimmungen jedoch nicht mit dem Staatsvertrag verknüpfen. (awp/mc/pg/23)