UBS-Affäre: Steuerverwaltung hat 4’450 Amtshilfefälle überprüft
Das betraf rund die Hälfte der Fälle, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Donnerstag mitteilte. Die Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) seien innerhalb der vorgesehenen Frist erlassen worden. Trotz der Verzögerungen durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sollten die Daten der übrigen involvierten UBS-Kunden grossenteils bis im Herbst übermittelt sein. Zwischen den USA und der Schweiz fänden Gespräche über die Schlussphase der Vertragsumsetzung statt, heisst es im SIF-Communiqué weiter. Beide Parteien seien zuversichtlich, dass die US-Behörden das Gros der vereinbarten Kontoinformationen innert nützlicher Frist erhalten. Das Zivilverfahren gegen die Grossbank UBS in den USA dürfte damit vom Tisch kommen.
Gerichtlicher Weg noch nicht abgeschlossen
Die Kriterien für die Lieferung der Bankdaten hatten die Schweiz und die USA am 19. August 2009 nach einer monatelangen diplomatischen Krise in einem Abkommen definiert. Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) reichte am 31. August bei der Steuerverwaltung ein Amtshilfegesuch ein. Im Rahmen dieses Gesuchs prüfte die ESTV die Kontodaten. Rund 40 Experten beugten sich über die Dossiers. Obwohl die Auslieferung der Datensätze beschlossene Sache ist, ist sicher, dass die Schweiz nicht alle von den USA geforderten Daten von rund 4’450 mutmasslichen Steuersündern ausliefert. Die betroffenen Kunden der Grossbank konnten die Herausgabe gerichtlich anfechten. In rund 300 Fällen war mit Stand Ende Juli der gerichtliche Weg noch nicht abgeschlossen, wie SIF-Sprecher Mario Tuor anfang Woche sagte. In anderen Fällen führte die Prüfung der Daten zum Entscheid, die Informationen nicht auszuhändigen.
Pilotentscheid: BVG wies Beschwerde ab
BVG Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) waren 57 Rekurse von US-Kunden der UBS hängig. Ein Pilotentscheid dürfte für 40 dieser verbleibenden Fälle wegweisend sein: Das BVG wies Mitte Juli eine Beschwerde ab, mit der eine Kundin die Herausgabe ihrer Daten verhindern wollte. Die UBS-Steueraffäre nahm 2007 ihren Anfang, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Sie wurden verdächtigt, US-Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben. Ende 2008 verlangten die USA von der UBS rund 20’000 Kundendaten und drohten mit einer Anklage, die die UBS existenziell hätte bedrohen können. Im Februar 2009 verfügte die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Herausgabe von rund 300 UBS-Kundendaten.
Staatsvertrag nach heftigem Seilziehen gutgeheissen
Die UBS bezahlte zum gleichen Zeitpunkt 780 Mio USd an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden. Die US-Behörden forderten aber die Herausgabe von weiteren 52’000 UBS-Kunden-Daten, was die UBS ablehnte. Im August 2009 kam es schliesslich zu dem nun praktisch vollzogenen Vergleich. Anfang 2010 stoppte aber das Bundesverwaltungsgericht mit einem Pilotentscheid die Lieferung der Daten die USA. Das Abkommen genüge nicht für Amtshilfeleistungen bei Steuerhinterziehung. Der Bundesrat beschloss gezwungenermassen, das Amtshilfeabkommen mit den USA, einen Staatsvertrag, dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die eidgenössischen Räte lieferten sich ein heftiges Seilziehen, bis sie den Vertrag guthiessen. (awp/mc/ss/31)