Sie richten sich gegen Schlussverfügungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sämtliche Beschwerden würden zur Kategorie fortgesetzter und schwerer Steuerhinterziehung gehören. Das Gericht werde einen Pilotfall auswählen, über den es dann vorab entscheiden wird. Die Eingaben fallen in die gleiche Fallkategorie, zu der das Gericht am vergangenen 21. Januar sein folgenschweres Leiturteil gefällt hatte. Es war damals zum Schluss gekommen, dass Amtshilfe nur bei Steuerbetrug möglich sei, nicht aber bei Steuerhinterziehung, selbst wenn es um grosse Beträge gehe.(awp/mc/pg/30)