UBS: Amtshilfeabkommen mit den USA wird vorläufig angewendet
Die vorläufige Anwendung ermöglicht nicht die Herausgabe von Kundendaten, sondern lediglich die Beurteilung der einzelnen Fälle von US-Kunden. Der Bundesrat will das Abkommen vorläufig anwenden, damit die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen einhalten kann. Denn das Abkommen verpflichtet die Schweiz, bis im Sommer in 4450 Fällen zu beurteilen, ob Vergehen vorliegen, die eine Herausgabe der Daten rechtfertigen würden.
Gefahr einer weiteren Eskalation
Der Bundesrat sehe sich veranlasst, von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung. Die Voraussetzungen – besondere Dringlichkeit und die Wahrung wichtiger Interessen – seien erfüllt. Würde die Schweiz ihre völkerrechtlichen Pflichten nicht erfüllen, bestünde die Gefahr, dass der Rechtskonflikt mit den USA «wieder eskaliere», mit nachteiligen Folgen für den Finanz- und Werkplatz Schweiz, heisst es in der Mitteilung.
Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung
Um das Abkommen vorläufig anwenden zu können, hat der Bundesrat am Mittwoch ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, das aus dem Abkommen einen Staatsvertrag macht. Das Protokoll wurde gleichentags in Washington unterzeichnet. Es geht um das Amtshilfeabkommen, das die Schweiz im vergangenen Sommer mit den USA abgeschlossen hat. Es sollte der Schweiz ermöglichen, nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.
Veto des BVGer
Im Januar legte das Bundesverwaltungsgericht aber das Veto ein: Nach Auffassung des Gerichts war das Vorgehen des Bundesrates nicht rechtens. Um den USA in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten zu können, hätte er auf dem normalen Weg das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ändern müssen, befand das Gericht. Das Amtshilfeabkommen genüge nicht als rechtliche Grundlage.
Keine Vorwegnahme des Parlamentsentscheides
Um diesen Mangel zu beheben, musste zum einen das Amtshilfeabkommen angepasst werden. Zum anderen soll es dem Parlament vorgelegt werden. Der erste Schritt ist vollzogen: Im am Mittwoch genehmigten Änderungsprotokoll steht, dass das Abkommen ein Staatsvertrag ist und im Zweifelsfall dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen vorgeht. Das Justiz- und Polizeidepartement betont, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens den Entscheid des Parlaments nicht vorwegnehme. Sie gewährleiste vielmehr, dass dem Parlament ein Abkommen unterbreitet werde, das nach dessen Genehmigung auch tatsächlich umgesetzt werden könne.
Keine Übermittlung von Kundendaten bis zu Parlamentsentscheid
Das revidierte Abkommen wird der Bundesrat dem Parlament im April unterbreiten. «Das Parlament ist in seiner Entscheidung frei», schreibt das EJPD. Um dies sicherzustellen, habe der Bundesrat die Steuerverwaltung angewiesen, vor der parlamentarischen Genehmigung keine Kundendaten zu übermitteln. Davon ausgenommen seien jene Fälle, in denen die betroffene Person ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt habe oder sich im Offenlegungsprogramm der US-Steuerbehörde selber angezeigt habe.
Schlussverfügungen möglich
Die vorläufige Anwendung ermöglicht aber, dass die Steuerverwaltung bereits die Schlussverfügungen erlassen kann. Wäre die Genehmigung durch das Parlament abgewartet worden, hätte es laut dem EJPD nicht für eine fristgerechte Bearbeitung aller Fälle gereicht.
Empfehlungen von NR- und SR-Kommissionen widersetzt
Mit dem Entscheid zur vorläufigen Anwendung widersetzt sich der Bundesrat den Empfehlungen von Kommissionen des National- und Ständerates. Sie hatten dem Bundesrat empfohlen, das Abkommen bis zur eventuellen Genehmigung durchs Parlament nicht anzuwenden. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hielt fest, das Abkommen habe weder für die betroffenen Bankkunden und die Gerichte noch für das Parlament Rechtssicherheit geschaffen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats befand ihrerseits, es sei keine Dringlichkeit gegeben.
Die Empfehlungen waren aber für den Bundesrat nicht bindend. Über das Abkommen selbst wird das Parlament in der Juni-Session entscheiden. Stimmt das Parlament nicht zu, kann die Schweiz in Fällen von Steuerhinterziehung weiterhin keine Amtshilfe leisten. (awp/mc/pg/25)