UBS: Anklage-Erhebung wegen Auction Rate Securities in USA – Rückzahlung zu pari

In der «Administrative Complaint» wirft Galvin der UBS vor, dass die Grossbank Anleger betrogen habe, indem sie Auction Rate Securities (ARS) als «sichere Anlage» vermarktet habe, ARS aber nicht sicher gewesen seien. Dies ist der Webseite der Massachussets Securities Division zu entnehmen.


100-seitige Anklageschrift
In der am heutigen Donnerstag auf die Webseite gestellten mehr als 100-seitigen Anklageschrift macht Galvin unter anderem geltend, dass die ARS typischerweise als «liquide, sichere Geldmarktinstrumente» vermarktet worden seien. Kunden sei gesagt worden, die Zinssätze würden an periodischen Auktionen aufgrund der eingereichten Angebote neu bestimmt und die ARS könnten an der nächsten Auktion verkauft werden. UBS habe dabei jedoch verschwiegen, dass es für zahlreiche dieser Geldmarktinstrumente keine «echten» Auktionen gebe. Zudem seien die Anleger auch nicht über die «wahre Natur der sogenannten Auktionen dieser Wertschriften und die Rolle der UBS in diesen Auktionen» sowie den Interessenskonflikt der UBS in Kenntnis gesetzt worden. UBS habe als Underwriter und Verkäufer der ARS eine Doppelrolle gespielt.


Rückzahlungsforderung
UBS habe bei jeder Auktion ein Unterstützungsangebot gemacht und damit als Federführer oder einziger «Broker-Dealer» dafür gesorgt, dass die Auktion erfolgreich verliefen. Dabei habe die UBS die Zinssätze aktiv bestimmt und dafür gesorgt, dass sie gerade hoch genug gewesen seien, um die Papiere verkaufen zu können, jedoch nicht so hoch, dass die Emittenten als Underwriting-Kunden unglücklich gewesen seien. Galvin fordert in der Anklageschrift unter anderem, dass die UBS die ARS zum Nennwert zurückzahlt bzw. jene Verkäufer entschädigt, die ihre ARS unter dem Nennwert verkauft hatten. (awp/mc/gh)

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