Das Bundesverwaltungserichtsurteil hat den Bundesrat in eine komplizierte Lage gebracht. Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch vor den Medien in Bern erklärte, ist nach dem Urteil davon auszugehen, dass in rund 4200 vom Abkommen betroffenen Fällen keine Amtshilfe möglich ist. Das Gericht sei der Auffassung, dass das Amtshilfeabkommen vom letzten August bloss als Verständigungsvereinbarung zu betrachten sei. Der Bundesrat sei dagegen auf der Basis von vier externen Rechtsgutachten der Meinung, dass über diesen Weg das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 1996 revidiert worden sei. Damit wäre die Amtshilfe auf diese 4200 Fälle von Steuerhinterziehung ausgedehnt worden.
Vorerst keine Datenlieferung an die USA
Dies ist nun aber nicht der Fall: «Der Bundesrat muss sich an das rechtskräftige Urteil halten», sagte Widmer-Schlumpf. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung entschieden, solange keine UBS-Daten in die USA zu liefern, bis die Lage geklärt ist. Das Finanzdepartement wurde beauftragt, weitere 25 Schlussverfügungen aufzuheben, die bereits ans BVGer weitergezogen wurden. Bislang wurden einzig die Daten von 6 Personen ausgehändigt, die dazu schriftlich ihr Einverständnis gaben.
Bundesrat möchte Informationen über Zahl der amerikanischen UBS-Kunden
Laut Widmer-Schlumpf reagierten die Amerikaner bislang zurückhaltend auf das Urteil. Die USA erwarteten, dass der Bundesrat die Handlungsoptionen aufzeige. Für den Bundesrat geht es in den Gesprächen vor allem auch darum, mehr über das laufende US-Offenlegungsprogramm zu erfahren. Bislang haben sich in den USA mehr als 10’000 Personen bei den Steuerbehörden gemeldet, die über nicht deklarierte Konten im Ausland verfügen. Der Bundesrat möchte nun wissen, wieviele davon UBS-Kunden sind. Laut Abkommen müssen die US-Behörden nämlich die angedrohte Zivilklage fallen lassen, falls sich 10’000 UBS-Kunden selber denunzieren. Widmer-Schlumpf räumte aber ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass sich unter den Selbstanzeigen so viele UBS-Kunden befänden.
Gleichzeitig wäre die Umsetzung des Abkommens auch in diesem hypothetischen Fall nicht vom Tisch. Denn der völkerrechtliche Vertrag müsste auch dann eingehalten werden, wenn die Zivilklage fallen gelassen würde.
Plan B: Parlament soll Abkommen absegnen
Ob es für die Gespräche weitere Optionen gibt, blieb offen. Der Bundesrat bereitet sich deshalb auf den Plan B vor: Er erwägt, das Abkommen dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung zuzuleiten. Damit würde der rechtliche Status des Abkommens aufgewertet. BVGer-Präsident Christoph Bandli hatte angetönt, dass so der Haupteinwand des Gerichts ausgeräumt würde. Laut Widmer-Schlumpf hätte ein solcher Parlamentsentscheid rückwirkende Geltung. Gegen den Weg übers Parlament hat insbesondere die SVP vehementen Widerstand angekündigt. Ob der Bundesrat dem Parlament einen referendumsfähige Vorlage unterbreiten würde, liess Widmer-Schlumpf offen. Der Entscheid liege in der Kompetenz des Parlaments.
Kein Notrecht
Zwei weitere Handlungsoptionen, die seit letzter Woche in den Medien herumgeboten wurden, hat der Bundesrat am Mittwoch bereits ausgeschlossen: Er will weder zum Notrecht greifen, noch die UBS-Verantwortlichen zwingen, die Daten selber herauszugeben. Solange es einen ordentlichen Weg gebe, ein Problem zu lösen, brauche es kein Notrecht, sagte Widmer-Schlumpf. Und wer argumentiere, dass nun die UBS die Suppe selber auslöffeln solle, verkenne, dass es nicht allein um das Problem einer Bank gehe.
«Es geht um einen Rechtskonflikt zwischen zwei souveränen Staaten, die zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen haben», sagte sie. Die früheren Verantwortlichen der UBS hätten schwere Fehler gemacht. Dies sei aber kein Grund dafür, die Bank nun sich selbst zu überlassen. Es gehe auch um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes.
UBS begrüsst Dialog-Aufnahme mit US-Behörden
Die UBS teilte mit, sie begrüsse, dass der Bundesrat den Dialog mit den amerikanischen Behörden aufnehme. «Die neue Führung wird die Suche nach einer Lösung nach Kräften unterstützen», schreibt die UBS und «wir werden wie bis anhin alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen». (awp/mc/pg/24)