Allerdings war zuvor unterlassen worden, den Betroffenen überhaupt darüber zu informieren, dass in seinem Fall ein entsprechendes Amtshilfeverfahren eingeleitet wurde. Das Bundesverwaltungs-Gericht hat seine Beschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs deshalb nun gutgeheissen. Die Sache geht zurück an die ESTV, die dem Mann nachträglich Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss. Er macht geltend, gar nicht wirtschaftlich Berechtigter am fraglichen Konto zu sein.
Sonderfall
Die ESTV hatte eingeräumt, nicht nachweisen zu können, ob die UBS den Mann über die Lieferung seiner Bankdaten tatsächlich informiert habe. Allerdings habe er dies aus Presseberichten schliessen können, die dazu auch in US-Zeitungen erschienen seien. Das reicht laut Gericht offensichtlich nicht als Information über die Verfahrenseröffnung. Laut Gerichtssprecher Andrea Archidiacono handelt es sich vorliegend um einen Sonderfall. Gegenwärtig seien noch 166 Beschwerden hängig. Laut ESTV soll die UBS-Datenlieferungen diesen Herbst grösstenteils abgeschlossen sein. (awp/mc/ps/15)