Laut Merz wird der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit der UBS, der Finanzmarktaufsicht FINMA und der Nationalbank beschliessen, was mit der Pflichtwandelanleihe von 6 Mrd CHF geschieht. «Wir werden die Entscheidungen gemeinsam treffen und diese Entscheidungen gemeinsam publizieren.»
Stabilität der UBS als Entscheidungskriterium
Der Entscheid müsse verantwortungsbewusst getroffen werden, sagte Merz auf eine Frage bei der Beratung der Staatsrechnung. «Verantwortungsbewusst heisst, dass die UBS dann diese Pflichtwandelanleihe abgeben kann, wenn sie stabil genug ist, um die Anforderungen bei den Eigenmitteln zu erfüllen.» Die sechsmonatige Sperrfrist für die Pflichtwandelanleihe läuft am kommenden Dienstag ab. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bund die Anleihe verkaufen oder in Aktien umwandeln. Sein deklariertes Ziel ist es, mindestens das eingesetzte Kapital wieder zurückzuholen.
(awp/mc/hfu/25)