Das Bankengesetz habe als Rechtsgrundlage nicht genügt. Das scheint den Präsidenten der verantwortlichen Finanzmarktaufsicht (FINMA) aber nicht zu stören.
BVGer: Haltiners Aussage «einigermassen speziell»
«Vom Inhaltlichen her war der Entscheid notwendig», sagte Haltiner in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag. Die Herausgabe der Daten habe dazu beigetragen, dass es keine Strafklage gegen die Bank gegeben habe. Eine solche Klage hätte die Existenz der UBS unmittelbar gefährdet. «Die juristische Beurteilung verunsichert mich nicht», so Haltiner. Diese Aussage stösst dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sauer auf. «Das finde ich – ehrlich gesagt – einigermassen speziell», sagte dessen Präsident Christoph Bandli der Zeitung «Sonntag». «Als Gericht ist man sich eine solche Aussage nicht gewohnt. Unser Urteil sagt: Das darf man nicht tun. Und er würde es doch wieder tun.»
«Rechtsstaatliche Prinzipien verletzt»
Mit der Herausgabe der Daten ohne Möglichkeit, dies anzufechten, seien rechtsstaatliche Prinzipien verletzt worden, erklärte Bandli. Seiner Ansicht nach wäre es «intelligenter gewesen, das Problem via Amtshilfe zu lösen und diesen Weg sehr schnell und zügig zu beschreiten». «Man hätte sicherstellen müssen, dass die Steuerverwaltung schnell entscheidet und das Bundesverwaltungsgericht zügig urteilt», sagte Bandli. Die vorhandene Zeit von neun Monaten «hätte vermutlich ausgereicht». Die Kritik, das Bundesverwaltungsgericht habe die Angelegenheit verschleppt, bezeichnete er als «unhaltbar». Ebenso wies er den Vorwurf zurück, das Gericht sei befangen gewesen.
Notrechtssituation nicht geprüft
Wie Bandli weiter ausführte, hätte auch geprüft werden können, ob eine Notrechtssituation vorliegt. Allerdings können sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nur der Bundesrat oder das Parlament, nicht aber die FINMA auf Notrecht stützen. Nach Angaben von Haltiner wurde Notrecht «geprüft, aber verworfen». Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht ist Haltiner der Ansicht, dass die FINMA mit dem Bankengesetz eine genügende Rechtsgrundlage gehabt habe, um die Daten herauszugeben. Wie Haltiner weiter sagte, war der Bundesrat mit der Herausgabe der Daten einverstanden: «Der Bundesrat kannte die Handlungsoptionen und bestärkte uns darin, unter Umständen auch schwierige Entscheide zu treffen.»
Kein Gedanke an Rücktritt
Die Aufsichtsbehörde zieht das Urteil möglicherweise ans Bundesgericht weiter. Sollte das Bundesgericht zum gleichen Schluss kommen wie die Vorinstanz, stellt sich laut Haltiner die Frage einer Revision des Bankengesetzes, «damit es in Zukunft möglich sein wird, in Krisensituationen zeitgerecht zu handeln». Die Forderung nach seinem Rücktritt als Präsident der Finanzmarktaufsicht wies Haltiner entschieden zurück. Er sei – wie die anderen FINMA-Verwaltungsräte – vom Gesamtbundesrat bis Ende 2011 gewählt. «Selbstverständlich erfülle ich meine Aufgabe nur, wenn ich das Vertrauen des Bundesrats habe. Nach meiner gegenwärtigen Einschätzung ist das der Fall», sagte Haltiner. (awp/mc/ps/02)