Die hatten Recherchen der Financial Times hatten ergeben. Die Gespräche mit dem US-Fondsmanager BlackRock hätten Mitte 2008 begonnen und seien nach dem Zerfall von Lehman Brothers im September in der Schwebe gewesen. BlackRock habe dann den Asset Manager Barclays Global Investors zugekauft. Weiter habe UBS bis Ende 2008 auch mit der Credit Suisse Gespräche über einen Zusammenschluss der beiden Asset Management-Sparten geführt, heisst es im Bericht weiter. Die Verhandlungen über die Fusion im Fondsgeschäft hätten aber nicht zum Erfolg geführt. Die CS hat dann im vergangenen Dezember einen Teil des Geschäfts mit traditionellen Anlagestrategien an Aberdeen Asset Management verkauft.
Auslieferung von US-Kundendaten bei «Verdacht auf Steuerbetrug»
Derweil waren die Kriterien, wonach die 4’450 Bankdaten von UBS-Kunden an die US-Steuerbehörde (IRS) ausgehändigt werden sollen, bisher ein streng gehütetes Staatsgeheimnis. Nun hat ein betroffener Kunde in der Zeitung «Sonntag» aufgezeigt, wann Kundendaten an die USA übergeben werden. Dabei dürften auch Angaben zu Vermögens- und Kundenberater an die US-Steuerbehörde fallen. Ausgeliefert würden alle Daten von in Amerika lebenden Kunden (Fachterminus: US-Persons), welche mindestens einmal zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken auf einem nicht deklarierten Konto (non-W-9) hatten und für welche ein «vertretbarer Verdacht auf Steuerbetrug oder Ähnliches» vorliege, heisst es im Bericht.
Neu auch liechtensteinische Stiftungen unter Generalverdacht
Von der Auslieferung betroffen seien auch US-Personen, egal wo sie wohnen, sofern sie an einem Konto einer so genannten Offshore-Gesellschaft wirtschaftlich berechtigt waren. Diese Daten seien teilweise bereits letzten Februar übergeben worden. Neu würden aber auch liechtensteinische Stiftungen darunter fallen. Auch hier müsse ein «vertretbarer Verdacht auf Steuerbetrug oder Ähnliches» vorliegen. Dieser Verdacht liege im ersten Fall bei Aktivitäten, wie sie zum Aufbau eines so genannten «Lügengebäudes» nötig sind oder die Einreichung von nicht korrekt oder falsch ausgefüllten Dokumenten, vor. Dabei handle es sich um die klassische Form von Steuerbetrug. In diesem Fall seien auch Kunden betroffen, deren Vermögen im fraglichen Zeitraum unter einer Million Franken aber wenigstens einmal über 250’000 CHF lag.
Mindestgrenzen zwischen 100’000 und 250’000 Franken
Als «Ähnliches» gelte die so genannte schwere Steuerhinterziehung nach Schweizer Recht. Dafür müsse während dreier Jahre ein Einkommen von 100’000 CHF erzielt und nicht den USA gemeldet worden sein, so der Bericht. Mindestens eines dieser Einkommen müsse in die Periode zwischen 2001 und 2008 fallen. Im Fall zwei (Offshore-Gesellschaften) gelte bei Steuerbetrug ebenfalls eine Untergrenze von 250’000 CHF. Als schwere Steuerhinterziehung würden wiederum Einkünfte von 100’000 CHF während dreier Jahre, davon mindestens eine zwischen 2001 und 2008, qualifiziert.
UBS legt Q3-Zahlen am Dienstag vor
Nebst den Kundendaten würden auch weitere Angaben an die US-Steuerbehörden geliefert. So zum Beispiel Angaben, wer allenfalls unterschriftsberechtigter Vermögensverwalter war oder die Korrespondenz zwischen Kunde und Bank. Die UBS wird am morgigen Dienstag die Zahlen für das dritte Quartal 2009 veröffentlichen. (awp/mc/ps/04)