Eine Kommissionsminderheit hatte eine leicht modifizierte Version der vom Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten eingefügten Bestimmung vorgelegt. Statt auf die Rückgabe «unverhältnismässiger» sollte der Bundesrat auf die Rückgabe «ungerechtfertigter Entschädigungen» einwirken. Betreffen sollte die Rückgabeforderung Bezüge von UBS-Konzernleitung und -Verwaltungsrat in den letzten fünf Jahren.
Keine Haftungsgrundlage
Werner Marti (SP/GL) erklärte namens der Minderheit, der Antrag stelle keine Haftungsgrundlage sondern nur eine Aufforderung an den Bundesrat dar. Das Gegenargument, die Formulierungen seien reichlich vage, sei lediglich «ein Nebelwerfermanöver». Die Bevölkerung verstehe nicht, dass der Staat der UBS mit 68 Mrd CHF zu Hilfe eile, das verantwortliche Management und der Verwaltungsrat ihre exorbitanten Bezüge aber behalten dürften. Martin Bäumle (glp/ZH) sagte für die Kommission, Rückforderungen bestreite niemand. Das sei aber in der Bedingung enthalten, wonach die UBS die Auflagen des Bundesrates zur Corporate Governance erfüllen müsse. Zudem sei die rechtliche Durchsetzbarkeit von Rückforderungen geprüft worden. Die Aussichten seien gering.
Merz: Intervention zeigt erste Erfolge
Bundesrat Hans-Rudolf Merz sagte, das Anliegen sei unbestritten. Er selbst habe in diesem Sinn bereits bei der UBS interveniert. Erste Erfolge zeigten sich. Die Auflage im Bundesbeschluss für die Rekapitalisierung der UBS mit 6 Mrd CHF festzuschreiben, könnte aber kontraproduktiv sein. Moralischer Druck führe schneller zum unbestrittenen Ziel der Rückzahlung als jahrelange Rechtshändel. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. (awp/mc/pg/18)