Ob es den beiden hochrangigen UBS-Angestellten Martin Liechti und Mark Branson gelingt, ihrer Bank auch in der US-Steueraffäre etwas Luft zu verschaffen, wird sich am Donnerstag weisen. Dann sind sowohl der Leiter des Vermögensverwaltungsgeschäfts der UBS in den USA als auch dessen Finanzchef als Zeugen vorgeladen, wie am Dienstag in Washington bekannt wurde. Vor einer Untersuchungskommission des US-Senats müssen die beiden zum Vorwurf Stellung nehmen, die UBS habe reichen Amerikanern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen.
Keine Vorladung an Birkenfeld
Gar nicht erst vor den Senat geladen wurde Bradley Birkenfeld, durch welchen die UBS erst ins Visier der US-Justiz gelangte. Der frühere Vermögensverwalter steht derzeit in Florida vor Gericht. Er hat sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bereits für schuldig bekannt.
Klage wegen angeblichen Anlegerbetrugs
Doch nicht nur der Vorwurf der Steuerhinterziehung haftet in den USA an der Schweizer Grossbank. Im Juni hat die Wertpapieraufsichtsbehörden von Massachusetts die UBS wegen angeblichen Anlegerbetrugs auf Schadenersatz verklagt. Der oberste Finanzmarktaufseher des US-Bundesstaates, William Galvin, beschuldigt die UBS namentlich des betrügerischen Verhaltens mit ARS. ARS sind Anleihen mit langer Laufzeit, deren Zinssatz in kurzen Abständen bei Auktionen neu festgesetzt wird.
ARS-Markt zusammengebrochen
Der Markt für ARS, der ein geschätztes Volumen von 330 Mrd USD hatte, brach im Februar mangels Interesse von Investoren zusammen. Dies hatte zur Folge, dass Besitzer solcher Wertpapiere diese nicht mehr verkaufen konnten. Die UBS dagegen, so Galvin, habe ARS noch als sicher angepriesen, als Verwalter grosser Vermögen nicht mehr an die Papiere geglaubt hätten.
Zuwenig auf Risiken aufmerksam gemacht?
In seiner Klage wirft Galvin der Band denn auch vor, die Kunden zuwenig auf die Risiken der ARS-Anleihen aufmerksam gemacht zu haben. Zudem habe die UBS habe als Zeichner und Verkäufer der Wertpapiere eine Doppelrolle gespielt und so die Zinssätze nicht nur beeinflussen, sondern bestimmen können.
ARS-Markt wieder in Gang bringen
Mit der am Dienstagabend in New York veröffentlichten Ankündigung, solche ARS-Anleihen zurückzukaufen, reagiert die UBS zumindest indirekt auf die Forderung der Behörden von Massachusetts, den Kunden das Geld zurückzugeben und eventuell entstandene Schäden zu ersetzen. Offiziell begründet die UBS das Rückkaufprogramm mit dem Bestreben, zusammen mit den anderen Finanzinstituten den Markt für ARS-Anleihen wieder in Gang zu bringen. Das Rückkaufangebot gilt nur für bestimmte ARS-Anleihen, die in UBS-Kundendepots gehalten werden.
Derweil die UBS-Juristen sich mit der US-Justiz beschäftigen, befinden sich die Aktien der Bank weiterhin auf Talfahrt. Am Mittwoch verlor der Titel an der Schweizer Börse weiter an Terrain und erreichte am Mittag ein Rekordtief von 17,52 CHF. Im Laufe des Nachmittags erholte er sich wieder und notierte kurz nach 15 Uhr bei rund 18,30 CHF. (awp/mc/pg/29)