Die sieben UBS-Kontoinhaber sollen zusammen über 100 Mio USD hinterzogen haben. Zwei haben sich bereits schuldig bekannt, die Geständnisse der anderen fünf werden in den nächsten Tagen erwartet. Ungeachtet der Probleme in der Schweiz bei der Umsetzung des Vertrages, 4’450 UBS-Kontendaten über ein Amtshilfeverfahren an die USA auszuhändigen, geht die amerikanische Justiz rabiat gegen Steuersäumige vor.
«Immer mehr Instrumente in unserer Werkzeugkiste»
«Wir haben immer mehr Instrumente in unserer Werkzeugkiste, um gegen Steuerbetrug über ausländische Konten vorgehen zu können», sagte IRS-Kommissar Doug Shulman vor Pressevertretern anfangs April. Man zähle darauf, dass die Schweiz das Abkommen einhalte. Andernfalls stehe den US-Behörden weiter der Rechtsweg offen. Insgesamt umfasst die Zusammenstellung der IRS 17 juristische Schritte und reicht zurück bis Dezember 2007, als sich der russisch-amerikanische Milliardär Igor Olenicoff als erster schuldig bekannte, über UBS-Konten Gelder am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Olenicoff bezahlte saftige Bussgelder und verklagte dann seinerseits die Bank. Die Klage in Kalifornien ist immer noch hängig.
40 Monate für Ex-UBS-Banker Birkenfeld
Auf die Spur Olenicoffs kam der IRS durch den ehemaligen UBS-Banker Bradley Birkenfeld, der den Steuerbehörden die unlauteren Geschäfte der Bank offenlegte, seine Rolle dabei aber vertuschte und deshalb nun eine 40-monatige Haftstrafe absitzt. Er hat bei US-Präsident Barack Obama ein Gnadengesuch eingereicht. 2008 kam der Stein richtig ins Rollen: Im Juni reichte das Justizdepartement vor Gericht in Florida den sogenannten John Doe Summons ein – die Forderung, von der Bank Auskunft über bis zu 52’000 UBS-Konten zu bekommen.
Negativ-Schlagzeilen zuhauf
Im November wurde der UBS-Spitzenmanager Raoul Weil angezeigt. Er soll sich mit anderen Managern und wohlhabenden Kunden zum Betrug an den USA verschworen haben. Weil gilt seither als Flüchtling vor der US-Justiz. 2009 legten die Amerikaner an Tempo zu: Zu Beginn monatlich, im Sommer dann wöchentlich, stand die UBS schlecht in den Schlagzeilen: Jachthändler in Florida, Safari-Jäger aus New York, Geschäftsmänner aus Kalifornien und New Jersey sowie wohlhabende Amerikaner aus zahlreichen Staaten mussten zugeben, nach gleichem Schema über Scheinfirmen Vermögen nicht verstuert zu haben. Ein Schweizer Banker und ein Anwalt wurden in den USA verklagt.
Laufend weitere Klagen gegen Steuersteuersünder
Im August unterzeichnete der Bundesrat das Abkommen mit den USA, das den Streit beilegen sollte. Statt Einsicht in alle 52’000 fraglichen UBS-Konten zu gewähren, sollte die Schweiz den Amerikanern 4’450 Daten der Hauptverdächtigen US-Steuerpflichtigen mit UBS-Konten überreichen. Den Anzeigen gegen Amerikaner mit UBS-Konten, die sich dem Fiskus entziehen, hat das Abkommen indes keinen Abbruch getan: In regelmässigen Abständen bringen die Behörden weiter Klagen gegen Steuersteuersünder vor. Bereits zehn wurden in diesem Jahr eingereicht. (awp/mc/ps/02)