Am kommenden Mittwoch sollen die Prozessparteien Richter Gold erneut über den Stand der Verhandlungen informieren. «Wenn wir bis dann keine Übereinkunft erreicht haben, erwarten wir, dass wir berichten können, wo die Verhandlungen genau stehen, oder ob die Parteien keine Übereinkunft erzielen können», sagte Gibson. Wo die Stolpersteine liegen, blieb im Dunkeln. Gibson sagte lediglich, man arbeite noch an diesen Themen.
Frühester Prozessbeginn am 17. August
Ein allfälliger Prozess könnte am 17. August beginnen. Sicher ist das Datum allerdings noch nicht. Gold wies die Parteien auf Terminprobleme hin, da er von Ende August bis Mitte September nicht verfügbar sei und danach viele Gerichtstermine habe. Für den Fall, dass die Verhandlungen noch mehr Zeit benötigten, könnte ein Prozess daher erst am 21. September starten. Den Antrag für den mittlerweile dritten Prozessaufschub stellten die Parteien erst an einer zweiten Telefonkonferenz am Freitagmittag. Beim ursprünglich angesetzten Termin am Morgen hatten die Streitparteien den zuständigen Richter zunächst um einige Stunden Aufschub gebeten, woraufhin die Konferenz um knapp drei Stunden verschoben wurde.
Lösung für beide Staaten
Die Grossbank UBS und die US-Behörden hatten bereits vor einer Woche angekündigt, sich über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen eines Vergleichs geeinigt zu haben. Der Teufel steckt aber im Detail. Neben den US-Behörden und der UBS ist auch die Schweizer Regierung in die Gespräche involviert. Das Schweizer Verhandlungsteam werde weiterhin intensiv an der Klärung der Einzelheiten des Vergleichs arbeiten, erklärte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Freitagabend in einem Communiqué: «Wir bemühen uns weiter, eine Lösung zu finden, die den Interessen beider Staaten Rechnung trägt.»
Daten von 52’000 US-Kunden verlangt
Mit der Zivilklage wollen die US-Steuerbehörden die UBS dazu zwingen, Informationen über Konten von 52’000 amerikanischen Kunden herauszurücken, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Weil dadurch Schweizer Recht verletzt würde, hat der Bundesrat erklärt, im Falle einer Verurteilung die Kundendaten notfalls zu beschlagnahmen.
Spekulationen über Grundsatzeinigung
Über den Inhalt der bereits Grundsatzeinigung ist weiterhin nichts bekannt. Weder von Seiten der UBS und des Eidg. Justiz- und Polizeidepartement noch die US-Steuerbehörden kommentierten die bisherigen Verhandlungen nicht. In den Medien wurde zwischenzeitlich über die Höhe der Busse und die Zahl der Kunden spekuliert, deren Kontoinformationen die UBS preisgeben muss. So gab es beispielsweise das Gerücht, die UBS müsse keine Busse zahlen. Die Zahl der von der Datenpreisgabe betroffenen amerikanischen UBS-Kunden wurde auf 5000 bis 10’000 geschätzt.
UBS-Aktie mit deutlichem Plus
Die Anleger reagierten auf die erneute Verschiebung des Prozesses erfreut. Unmittelbar nach Bekanntgabe, dass die Parteien weiterhin über einen Vergleich verhandelten, legte die UBS-Aktie an der New Yorker Börse bis kurz nach 19 Uhr Schweizer Zeit um 4,3 Prozent zu. Auch an der Schweizer Börse hatte die Aktie bis Handelsschluss einen Sprung von 2,8 Prozent auf 16.34 Fr. gemacht. (awp/mc/ps/23)