UBS muss bis 30. April vor Gericht Stellung nehmen

Das amerikanische Justizdepartement verlangt von der Bank die Herausgabe von 52’000 Namen von amerikanischen UBS-Konotoinhabern. Sie sollen teils auf Rat der UBS Steuerbetrug begangen haben.


UBS will Klage verhement bekämpfen
Nach Schweizer Gesetz darf die Bank die Namen nur herausgeben, wenn ein krimineller Tatbestand auch bewiesen werden kann. Die UBS hat deshalb angekündigt, die Klage vehement zu bekämpfen. Sie wirft der amerikanischen Steuerbehörde IRS Missachtung der Schweizer Souveränität vor. In einem Brief an das Gericht teilte die Bank mit, die IRS wolle Mitarbeiter der Grossbank zu strafbaren Handlungen zwingen. Die US-Steuerbehörden ignorierten das Schweizer Recht, schrieben die UBS-Anwälte in einer ersten Reaktion auf die Zivilklage vor dem Bundesgericht in Miami. (awp/mc/pg/14)

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