UBS: Olenicoff reicht Klage in ausgeweiteter Version ein
Der durch Immobilienhandel reich gewordene Amerikaner mit russischen Wurzeln zählt in der revidierten Klageschrift, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegt, im Detail auf, wie die Bank ihr Offshore-Business wissentlich illegal aufgebaut habe. Die Kunden seien über ihre Steuerpflichten absichtlich im Dunkeln gelassen worden.
Von Olenicoff zu Birkenfeld
Olenicoff war der erste grosse Fisch, der den US-Behörden ins Netz ging, um die Klage aufbauen zu können, die zum Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA führte. Dank ihm kam die Justiz auch an ihren Kronzeugen gegen die UBS, den ehemaligen Kundenberater Bradley Birkenfeld. Birkenfeld hatte Olenicoff 2001 zur UBS gebracht. Der 44jährige Ex- Banker wurde vergangene Woche zu 40 Monaten Haft verurteilt. Er wird dennoch von Olenicoff weiter in der Klage genannt. Auch über 30 andere individuelle Personen stehen unter Anklage, namentlich die ehemaligen UBS-Führungskräfte Peter Kurer, Martin Liechti und Raoul Weil.
«Vorlage zur Werbung anderer reicher Kunden»
Richter Andrew Guilford in Santa Ana hatte Ende Juli dem Antrag der Verteidigung auf Abweisung der Klage Olenicoffs in einigen Punkten statt gegeben. In anderen Anklagepunkten kann der Milliardär seine Schadensersatzforderungen vorantreiben. Anfangs Woche legte Olenicoffs Anwalt William King nun ein 113 Seiten langes Dokument und zahlreiche Anhänge vor, die die Vorwürfe des Milliardärs erhärten sollen. Die Art und Weise, wie man mit seinem Vermögen umgegangen sei, habe der UBS als Vorlage zur Werbung anderer reicher Kunden gedient, behauptet der Kläger.
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung von 1998 bis 2004
Die UBS-Verteidiger argumentieren dagegen, Olenicoffs Vorwürfe stünden in direktem Widerspruch zu seinem Schuldbekenntnis, wissentlich Steuerbetrug begangen zu haben. In seiner Rechtslage dürfe er kein Gericht um Vergütung anrufen. Dies stimmt gemäss dem Vergleich zwischen dem Justizministerium und Olenicoff vom Dezember 2007 nicht ganz. Zwar bekennt sich der Immobilienhändler darin schuldig, eine fehlerhafte Steuererklärung eingereicht zu haben. Er bedingt sich aber im Abkommen das Recht aus, Beweismaterial für seine Unschuld vorzulegen und zu seiner Verteidigung weiter vor Gericht zu treten. Olenicoff wurde darüber hinaus nur für Steuerhinterziehung von 1998 bis 2004 verurteilt. Birkenfeld und Co. wirft er aber illegale Machenschaften bis ins Jahr 2007 vor.
Kein Unschuldslamm
Sein Klient sei ein Pfand in den Händen und gleichzeitig ein Opfer der Gier der Angeklagten gewesen, schreibt Anwalt King. Olenicoff sei nichts anderes übrig geblieben, als den Vergleich mit den Behörden einzugehen. Der 67jährige wehre sich aber dagegen, in Medienberichten immer noch Steuerbetrüger genannt zu werden. Ein Unschuldslamm ist Olenicoff aber nicht: Nicht nur mit der UBS geschäftete der Milliardär ausserhalb der Grenzen der USA. Er jonglierte zahlreiche Konten in verschiedenen Steueroasen, wie aus der im Frühling 2008 abgeschlossen Strafklage der Steuerbehörde IRS gegen den gebürtigen Russen hervorgeht.
Olenicoffs eigene Klage gegen die UBS ist schon seit September 2008 hängig. Die Verteidigung kann nun gegen die revidierte Anklage wieder Einspruch erheben. (awp/mc/pg/01)