Aktionärsvertreter und Rechtsanwalt Hans-Jacob Heitz warf der UBS darauf willkürlichen Umgang mit dem Firmengeld vor und reichte Strafanzeige gegen die Bank ein.
Nichteintretensverfügung
Der für Wirtschaftsdelikte zuständige Zürcher Staatsanwalt Peter Pellegrini bestätigte am Montag auf Anfrage eine Meldung der Zeitung «Sonntag», dass im Fall der Zahlungen an Kurer und Rohner eine Nichteintretensverfügung erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft lässt die Klage somit gar nicht erst zu. Auch aus dem 370 Seiten starken Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Eidgenössischen Räte hätten sich aus strafrechtlicher Hinsicht keine neuen Erkenntnisse ergeben, sagte Pellegrini.
Ex-Manager noch nicht aus dem Schneider
Ungemach könnte Kurer, Rohner und eventuell anderen UBS-Topkadern hingegen wegen der Herausgabe von Daten amerikanischer Kunden im Februar 2009 bescheren. Zur Frage, ob die Banker das Schweizer Bankgeheimnis verletzt haben, muss das Bundesgericht noch ein Urteil fällen. Das oberste Gericht berät über einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Für dieses ist klar, dass die am Deal ebenfalls beteiligte Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA mit dem Transfer von etwa 300 Datensätzen in die USA das Schweizer Recht gebrochen hat. (awp/mc/ps/11)