Die UBS und das US-Justizdepartement beantragten am Sonntag, das Verfahren zu verschieben. Mit dem Aufschub sollen die Regierungen der USA und der Schweiz mehr Zeit für weitere Verhandlungen erhalten, wie es in der gemeinsamen Erklärung heisst. Damit wird die Angelegenheit vorderhand auf eine diplomatische Ebene verlagert. Für den Fall, dass in den Gesprächen keine Einigung gelingt, haben beide Seiten den 3. und 4. August als Termin für die Anhörung erbeten. Eine Reaktion des Richters lag am Sonntagabend noch nicht vor.
Schweiz keine Prozesspartei
Die UBS begrüsste in einer Mitteilung die Ankündigung, wonach die USA und die Schweiz Verhandlungen vereinbart haben. Dies habe zu dem Aufschubbegehren, einer so genannten «Joint Motion for a Stay», geführt. Die Eingabe soll am Montag von beiden Parteien und der Schweizer Regierung vor Gericht präsentiert werden. Die offizielle Schweiz ist keine Prozesspartei in Miami. Sie hat aber als so genannter «Amicus Curiae» das Recht, Stellung zu nehmen, das Gericht über Sachverhalte zu informieren und darf sich auch im Interesse der UBS äussern.
Prozessbeginn 15 Uhr MESZ
Der Zivilprozess um die Herausgabe von 52’000 Kundendaten vor dem Bundesbezirksgericht in Miami sollte am Montag um 9 Uhr (15 Uhr MESZ) Ortszeit in die erste Runde gehen. Die US-Steuerbehörde (IRS) will so US-Bürger ausfindig machen, die mutmasslich mit Hilfe der Bank ihr Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben. Die UBS lehnt dies unter Verweis auf das Schweizer Bankgeheimnis ab. Der Bundesrat hatte seinerseits klargestellt, «alle notwendigen Massnahmen» zu ergreifen, um einen Bruch des Bankgeheimnisses zu verhindern.
UBS längst nicht aus dem Schneider
Mit dem Gesuch um Sistierung des Prozesses ist die Angelegenheit für die UBS aber noch lange nicht ausgestanden. Die US-Behörden machten auch am Sonntag deutlich, dass sie den Druck auf die UBS aufrechterhalten werde. So haben die Parteien laut einer Mitteilung des US-Justizministeriums vereinbart, dass «jede alternative Lösung notwendigerweise eine Klausel umfassen» müsse, mit der die UBS der IRS eine «bedeutende Zahl von Kontoinhabern zur Verfügung stellen» werde. Sollte keine alternative Lösung erreicht werden, werde das Justizdepartement vor Gericht «energisch an der Durchsetzung der Klage» festhalten.
Verhandlungen laufen
Die Verhandlungen über einen Vergleich sind bereits im Gang. Dies geht aus einer Stellungnahme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zum Sistierungsgesuch über die US-Zivilklage hervor. Das EJPD und das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) führten auch die Vorgespräche für die «Joint Motion for a Stay». EJPD und EDA begrüssten den gemeinsamen Antrag der UBS und der US-Regierung, den Prozess zu verschieben. Die beiden Departemente hatten die entsprechenden Vorgespräche geführt. (awp/mc/ps/01)