Gleichentags hatte die US-Steuerbehörde IRS erklärt, die Klage gegen die Bank weiter zu verfolgen. Die IRS reagierte damit auf die Einsprache der UBS, welche im April gefordert hatte, die Klage abzuweisen. Die Steuerbehörde macht geltend, dass sie nur direkt über die UBS an die Informationen über mutmassliche Steuerhinterzieher mit Konten bei der Bank gelange.
UBS: IRS in Beweispflicht
Dies bestreitet die Grossbank mit der jüngsten Eingabe in Florida. Sie kontert, die US-Behörden müssten zeigen, dass sie nicht bereits im Besitz der geforderten Informationen seien. Ist dies der Fall, ist es laut US-Gesetz nicht möglich, sie zusätzlich anzufordern. Die UBS-Anwälte schreiben in ihrer Eingabe, der IRS-Agent Daniel Reeves bestätige in seiner Zeugenaussage, dass die Steuerbehörde bereits eine beträchtliche Anzahl von Information über verdächtige Konten über andere Wege gesammelt habe. Die Kontendaten über diese Kunden könnten somit auf dem rechtsüblichen Weg angefordert werden.
Fischzug ins Blaue?
Die UBS hofft, mit der Motion aufzuzeigen, dass es sich bei der Klage der USA gegen 52’000 mögliche strafbare Konteninhaber um einen Fischzug ins Blaue handelt. Die Grossbank beruft sich dabei auf einen Bericht des Beratungsunternehmens AlixPartners und des Experten Charles Laurence. Das Gutachten kam nach der Prüfung möglicher amerikanischer Steuersünder mit UBS-Konten zum Schluss, dass es fast keine Verstösse gebe.
Hearing am 13. Juli
Die Zahl der verdächtigen Steuerbetrüger soll der IRS bis am 13. Juli bekannt geben, fordert die UBS in ihrer Eingabe. Auf diesen Tag ist auch die Anhörung vor Richter Alan Gold am Bundesbezirksgericht in Miami angesetzt. Die UBS hatte schon bei Bekanntgabe der Klage angekündigt, diese heftig bekämpfen zu wollen. Am Dienstagabend waren im Archiv des Gerichtes bereits zwei Reaktionen der UBS auf die gleichentags eingegangene Eingabe der US-Regierung abgelegt.
Reeves› Aussagen in Frage gestellt
Teile der Aussagen des IRS-Zeugen Reeves werden in einer Eingabe in Frage gestellt. Vieles gebe der Agent nur vom Hörensagen zum Besten, schreiben die Anwälte im Dokument. Der IRS dagegen hat den Richter aufgefordert, Teile des Laurence-Berichtes als unzulässig zu streichen.
Merz gibt sich gelassen
Der Bundesrat hat sich am Mittwoch mit der UBS-Affäre befasst, aber keine Entscheide dazu gefällt. Die Angelegenheit sei zur Kraftprobe zwischen den US-Justizbehörden und der Bank geworden, sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz nach der Sitzung vor den Medien in Bern. Eine Überraschung sei die Stellungnahme des US-Justizministeriums nicht, sagte er. Es sei eine Entwicklung, mit der der Bundesrat gerechnet habe. Zu den Chancen eines aussergerichtlichen Vergleichs wollte sich Merz nicht äussren. Ein solcher sei aber immer möglich, sagte er. (awp/mc/ps/19)