UBS rechnet im US-Steuerstreit mit Geldbusse von 2 Mrd CHF

Eigenen Recherchen zufolge werde intern allerdings inzwischen mit diesem Betrag gerechnet, hiess es in der Zeitung. Die amerikanischen Steuerbehörden befänden sich in Siegeslaune, heisst es weiter. Insgesamt löse die UBS 19’000 Bankkonten mit Guthaben von geschätzten 18 Mrd CHF auf, die beim amerikanischen Fiskus nicht deklariert waren. Dabei sollen dem Fiskus mindestens 300 Mio USD jährlich entgangen sein. Nun würden all diese Kunden entweder einen Check mit ihren Guthaben bekommen, oder müssten zu einer US-regulierten Einheit der UBS oder zu einer anderen Bank wechseln.


UBS kooperationswillig
Will der Kunde sein Geld, dann entstehe ein Papierverkehr, der es der amerikanischen Steuerbehörde IRS massiv erleichtere, Steuersünder festzunageln. Die UBS habe auch bekundet eng mit den Behörden zusammenzuarbeiten, so der Bericht weiter. So habe die «New York Times» bereits das Ende des Bankgeheimnisses beschrieben.


ARS-Papiere: Rückkaufverpflichtung von bis zu 20 Mrd USD
Das Steuerverfahren ist aber nicht der einzige Fall, der die UBS in den USA beschäftigt. Der Skandal um die Auction Rate Securities (ARS) sei noch viel teurer, so «Sonntag». Die UBS müsse sich verpflichten, von ihren Kunden für 20 Mrd CHF von diesen Papieren zurückzukaufen.


Bankgeheimnis nicht verletzt
Gemäss einem Bericht der «NZZ am Sonntag» (Ausgabe, 11.01.) hat die UBS im Steuerstreit mit den USA zwischen Mai und Juni 2008 einen Weg gefunden, die verlangten Informationen auf eine Art und Weise an die US-Behörden zu liefern, welche das Bankgeheimnis nicht verletze. Dies habe ein UBS-Kadermann, der anonym bleiben möchte, der Zeitung geschildert.


Kundennamen eingeschwärzt
Gemäss den Aussagen des UBS-Mitarbeiters seien die Kundennamen auf der Liste für die Steuerbehörde eingeschwärzt und somit anonymisiert gewesen. Die unleserlichen Namen wurden verschiedenen Gesellschaftsformen (Stiftungen, Trusts, Offshore-Gesellschaften usw.) zugeteilt und den US-Behörden übergeben, so die NZZaS weiter.


Behält US-Amtshilfegesuch Gültigkeit?
Unbeantwortet bleibt die Frage, ob ein Amtshilfegesuch, welches die Amerikaner in Bern deponiert haben, ohne Kundennamen Gültigkeit hat. Umstritten sei zudem, ob es sich bei den mutmasslichen Tatbeständen wirklich um Steuerbetrug und nicht bloss um Steuerhinterziehung gehe, so der Bericht weiter. (awp/mc/ps/04)

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