Dies sagte Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA). Sie bestätigte eine Meldung der Nachrichtenagentur AP. Aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses und zur Wahrung des Untersuchungszwecks könnten im jetzigen Verfahrensstadium keine Einzelheiten aus der laufenden Strafuntersuchung bekannt gegeben werden, sagte Balmer weiter.
Strafanzeige eingereicht
Ende Juli hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, nachdem ein ehemaliger UBS-Kunde vor Gericht in Amerika behauptet hatte, er habe einen Schweizer Beamten mit 45’000 USD bestochen. Das Geld floss, nachdem ihm der Beamte versichert habe, dass sein Konto nicht zur Offenlegung gegenüber den US-Behörden bestimmt sei. Vor Gericht hatte sich der Bankkunde schuldig bekannt, 8 Mio USD Steuergelder dem US-Fiskus über Schweizer Konten vorenthalten zu haben. (awp/mc/ps/19)