UBS-Steueraffäre: NR-Kommission gegen vorläufige Anwendung der Amtshilfe
Der Entscheid fiel knapp mit 13 gegen 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie WAK-Präsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) vor den Medien in Bern erklärte. Nach Wandfluhs Angaben vermisst die WAK-Mehrheit eine aktualisierte Finanzplatzstrategie des Bundesrats. Zudem sei keine Dringlichkeit gegeben. Die Kommission stosse sich auch daran, dass das Parlament etwas ausbaden solle, zu dem es bislang nichts zu sagen gehabt habe.
Zur eigentlichen Frage, ob das Parlament das letzten August unterzeichnete Abkommen zwischen den USA und der Schweiz nachträglich genehmigen soll, hat sich die Kommission bislang noch nicht geäussert.
BVGer: Keine Amtshilfe
Nach Ansicht des Bundesrats ist die Genehmigung nötig, damit das Abkommen seine rechtliche Wirkung voll entfalten kann. Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar entschieden, dass in rund 4200 vom Abkommen betroffenen Fällen von Steuerhinterziehung keine Amtshilfe geleistet werden dürfe. Durch das Abkommen sei nämlich die Amtshilfe nicht auf schwere Fälle von Steuerhinterziehung erweitert worden. Möglich sei Amtshilfe deshalb nach wie vor nur bei Steuerbetrug.
Keine Bedingungen bei nachträglicher Genehmigung
Geklärt hat die WAK jedoch schon die Frage, ob die vom Bundesrat gewünschte nachträgliche Genehmigung an Bedingungen geknüpft werden soll. Gefordert hatte dies die SP. Die Kommission lehnte es mit jeweils 18 gegen 8 Stimmen ab, die Genehmigung unter anderem davon abhängig zu machen, dass die Boni stark eingeschränkt werden und die Problematik des Systemrisikos bei Grossbanken («too big to fail») gelöst wird.
Wandfluh räumte ein, dass der Entscheid für die Empfehlung knapp ausgefallen sei und dies dem Bundesrat kein eindeutiges Signal gebe. Der Bundesrat sei frei zu entscheiden, sagte er. Eine konsultative Empfehlung abgeben wird am Mittwoch auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats.
Nationalrat entscheidet am Donnerstag über PUK-Motion
Der Nationalrat wird am Donnerstag entscheiden, ob er wegen der UBS-Steueraffäre die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vorantreiben will. Dies hat das Büro des Nationalrats am Mittwochmorgen beschlossen. Das Büro beantragt seinem Rat mit 9 gegen 4 Stimmen, der Motion zuzustimmen, mit der SP, SVP und Grüne noch in der laufenden Session eine Debatte über die Einsetzung einer PUK erzwingen wollen. Dieses Ziel haben die drei Parteien nun erreicht. Wie das Büro mitteilte, findet die Debatte am Donnerstag statt.
Selbst wenn die grosse Kammer der Motion zustimmt, bleibt offen, ob die Ereignisse rund um die Staatshilfen für die UBS und die Finanzkrise wirklich einmal von einer PUK unter die Lupe genommen werden. Der Motion muss nämlich auch der Ständerat zustimmen. Er würde sich voraussichtlich in der Juni-Session der Frage annehmen. Stimmt die kleine Kammer zu, müsste das Büro des Nationalrats dann eine parlamentarische Initiative mit dem eigentlichen PUK-Beschluss vorlegen.
Ständerat bislang für Ablehnung
Die Zeichen aus dem Ständerat stehen bislang auf Ablehnung. Das Büro des Ständerats lehnt eine PUK zum heutigen Zeitpunkt ab. Sie will zuerst den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) abwarten, die sich schon seit letztem Frühjahr mit dem Thema beschäftigen. Aus diesem Grund hatte der Ständerat die Beratung einer parlamentarischen Initiative sistiert, mit der eine PUK eingesetzt werden sollte. Mit dem Aufschub wurde eine Beratung der Initiative im Nationalrat noch in dieser Session unmöglich. Deshalb beschlossen SP, SVP und Grüne, ihr Ziel über die am Donnerstag debattierte Motion zu suchen. (awp/mc/pg/ps/33)