Dies legte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA dar. Bei 950 hat die ESTV die Arbeiten abgeschlossen. Weil aber noch Beschwerdefristen laufen, sind die Schlussverfügungen noch nicht rechtskräftig, und die Daten konnten noch nicht an die USA übergeben werden.
Hängige Beschwerden
In knapp 300 Fällen sind Beschwerden hängig, oder es handelt sich um Dossiers, die nicht unter den Vertrag fallen. Die Schweiz und die USA hatten am 19. August 2009 mit einem Vergleich den Streit um die Auslieferung von Daten amerikanischer UBS-Kunden, die des Steuerbetrugs oder der Steuerhinterziehung verdächtigt werden, beigelegt. Die Schweiz verpflichtete sich, in 4450 Fällen Amtshilfe zu leisten.
Frist bis 26. August
Wegen fehlender Rechtsgrundlagen blockierte das Bundesverwaltungsgericht indes die Herausgabe. Erst als das eidgenössische Parlament am 17. Juni 2010 dem Staatsvertrag mit den USA zugestimmt hatte, gab das Gericht am 19. Juli in einem Pilotentscheid grundsätzlich grünes Licht. Gemäss dem Vertrag hat die ESTV noch bis zum 26. August Zeit, die restlichen Daten zu bearbeiten. Die Übermittlung der Daten geschieht mittels elektronischen Datenträgern. (awp/mc/ps/23)