UBS und CSG: US-Berufungsgericht behandelt Klagen von Apartheidsopfern

Unter den Beschuldigten befinden sich auch Schweizer Unternehmen wie die Grossbanken UBS und Credit Suisse. Anwalt Michael Hausfeld, der schon für Holocaust-Opfer gegen die Banken ins Feld zog, wirft den Unternehmen vor, Gelder oder Güter an das südafrikanische Militär und den staatlichen Sicherheitsapparat geliefert zu haben. Dadurch sei das Apartheidssystem direkt gestärkt und verlängert worden.

Südafrikanische Regierung ist gegen die Klage
Die Klagen waren 2004 in erster Instanz abgewiesen und durch einen Beschluss des obersten US-Gerichtes, dem Supreme Court, erheblich eingeschränkt worden. Ein Schreiben der südafrikanischen Regierung an das Gericht sprach sich zudem gegen die Klagen aus. Diese würden die Arbeit des Komitees zur Wahrheitsfindung beeinträchtigen, das Schuldanerkennung und Vergebung propagiere. Der Anwalt der Verteidigung, Francis Barron, machte geltend, dass der Beschluss des Supreme Court das Gericht auffordere, in solchen Fällen die Aussenpolitik der USA zu beachten. Die Klagen widersprächen der Politik der US-Regierung im Bezug auf Südafrika und müssten deshalb abgelehnt werden.

Korman stellt scharfe Fragen an die Klägeranwälte
Auch ein Vertreter des US-Justizdepartementes vertrat diese Position. Anklageschrift seien zudem zu weitläufig formuliert und würden keine Fälle klarer Schuldbarkeit definieren. Im Gremium der drei Richter befand sich auch Ed Korman, der bereits den Vorsitz über die Gerichtsverhandlungen hatte, die zum Bankenvergleich führten. Korman wandte sich mit scharfen Fragen an die Klägeranwälte. Er wollte wissen, warum sich die USA einmischen sollte, obschon sich die Regierung Südafrikas klar gegen die Klagen ausgesprochen habe. Hausfeld hielt dagegen, dass sich der Brief Südafrikas ausschliesslich auf frühere Apartheidsklagen des umstrittenen Anwalts Ed Fagan beziehe. Er bezeichnete Fagan als Schurken, der sich in Südafrika skandalös benommen habe und sich die Regierung deshalb zu ihrem Schreiben veranlasst gesehen hätte.

Beschluss in einigen Monaten
Die Klagen der Opfergemeinschaft Khulumani, die Hausfeld vertrete, seien aber keine Sammelklagen und würden die Souveränität Südafrikas nicht in Frage stellen. Fagan, der die ersten Klagen von Apartheidsopfern eingereicht hatte, war im Gerichtsaal am Dienstag nicht anwesend. Ein Beschluss der Richter ist laut Hausfeld nicht vor vier bis sechs Monaten zu erwarten. Der Anwalt zeigte sich nach der Verhandlung zuversichtlich. Der Nachrichtenagentur SDA sagte er, Korman sei zwar ein harter Richter, aber er sei der Argumentation aufmerksam gefolgt, dass die Kläger jene Unternehmen haftbar machen wollten, die direkt die Armee und paramilitärische Organisationen unterstützt hätten. Sollte das Berufungsgericht die Klagen erneut abweisen, kann Hausfeld den Fall zum Supreme Court weiter ziehen.

(awp/mc/hfu)

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