Diese werden der Steuerhinterziehung verdächtigt. Das amerikanische Prozessrecht gibt der Schweiz durch das Einreichen eines so genannten «amicus curiae brief» die Möglichkeit, dem Gericht ihre Haltung zum Fall darzulegen. Dadurch wird die Schweiz nicht Partei im Verfahren. Die Schweiz habe mit ihrer Eingabe an das Gericht bekräftigt, dass das Verfahren dem Doppelbesteuerungsverfahren (DBA) zwischen der Schweiz und der USA zuwiderlaufe, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Freitag mitteilte.
Verhandlungen mit USA über DBA-Revision
Das DBA umfasse auch eine Vereinbarung zum Vorgehen beim Informationsaustausch. Wenn sich die USA ausserhalb dieses vereinbarten Rahmens bewegten, missachteten sie die vertragliche Abmachung. Die Schweiz habe in dieser Woche zudem Verhandlungen mit den USA über eine Revision des DBA aufgenommen, in welchen der OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen übernommen werden soll. Die Schweiz sei besorgt, dass das Verfahren gegen die Grossbank den Abschluss dieser Verhandlungen beeinträchtigen und die Ratifikation eines neuen Abkommens gefährden könne.
CH-Strafrecht verunmöglicht Herausgabe
Ähnlich wie der Bundesrat äusserte sich die UBS in ihrer Stellungnahme. Die Bank verweist darin auf den Grundsatz der gegenseitigen Respektierung ausländischer Rechtsordnungen und der Souveränität fremder Staaten, welche die US-Gerichte zu beachten hätten. Sie fordert, die Klage fallen zu lassen. Im 50-seitigen Schreiben wird zudem dargelegt, dass die UBS und ihr Personal das Schweizer Strafrecht verletzen würden, falls sie Daten, die dem Bankengeheimnis unterliegen, herausrücken würden. Das Begehren der US-Behörden sei inkompatibel mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA, schreibt auch die UBS.
Geständiger Steuerhinterzieher
Im Mai vergangenen Jahres war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein. Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung der UBS konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten wie Olenicoff zu verbergen. Birkenfeld gestand und arbeitet seither mit den US-Behörden zusammen. Auf seine Kenntnisse stützt sich die Klage.
Bislang Daten von rund 300 Kunden übermittelt
Im Februar beugte sich die UBS dem Druck der US-Behörden. Nachdem die Finanzmarktaufsicht (Finma) eine entsprechende Verfügung erlassen hatte, übergab die Bank Daten von rund 300 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden. Zudem zahlte sie eine Busse von 780 Mio USD. Nur einen Tag nach dem Vergleich doppelten die US-Behörden mit der nun hängigen Zivilklage nach. (awp/mc/ps/03)