Richter Alan Gold reagierte am Mittwoch auf die jüngste Erklärung des Bundesrates, er werde der UBS gegebenenfalls die Herausgabe von 52’000 Kundendaten verbieten, da dies gegen das Schweizer Recht sei. Gold gibt dem Justizministerium bis Sonntag Zeit, sich zu äussern.
UBS warnt erneut vor Strafrechts-Konsequenzen
Die UBS hat in einem Schreiben an das Gericht in Miami inzwischen nochmals bekräftigt, ihr drohten Sanktionen in der Schweiz, sollte sie die Daten von 52’000 amerikanischen Kunden preisgeben. Die Behauptung der US-Steuerbehörde IRS, die Bank habe deswegen keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten, seien falsch. Wie auch die diplomatische Note, die die Schweiz am Mittwochmorgen (Ortszeit) bei Gericht eingegeben hatte, bestätige, habe die UBS sehr wohl strenge Massnahmen zu befürchten, würde das Schweizer Gesetz gebrochen.
UBS: «IRS versteht das Bankgeheimnis völlig falsch»
Völlig falsch verstehe der IRS das Schweizer Bankgeheimnis, wenn er behaupte, weil die UBS bereits 250 Kundendaten überstellt habe und dafür nicht durch die Schweizer Behörden eingeklagt worden sei, könne die Bank auch mehr Daten freigeben. Bei den Kundendaten, die die UBS in einem Vergleich mit saftiger 780 Mio USD-Busse im Frühjahr überstellt hatte, handle es sich um Informationen, die aus amerikanischen Transaktionen hervorgegangen seien.
Veränderte Voraussetzungen
Das Schweizer Bankgeheimnis dehne sich nicht auf Kontoinformationen aus, die im Ausland archiviert würden. Deshalb habe man diese Daten überreichen können, argumentiert die Bank. Im Fall der nun geforderten Informationen seien die Bedingungen für eine Übergabe jedoch nicht gegeben. Die Bank machte zudem erneut geltend, dass 99% der Konten, über die der IRS Auskunft will, nur Bargeld und keine Wertschriften enthielten. In diesem Fall müssen die Kunden laut dem «Qualified Intermediary Agreement» – einem Abkommen, dass die UBS 2001 mit der Steuerbehörde unterzeichnete – nicht dringend ein Steuerformular einreichen. (awp/mc/ps/02)