UBS: USA ziehen Zivilklage vollständig zurück
Dies gab das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am Dienstagmittag bekannt. Die vollständige und definitive Einstellung des so genannten «John Doe Summons»-Verfahrens erfolgte gemäss Communiqué nach der letzten substantiellen Lieferung von UBS-Kundendaten, die im Rahmen des Staatsabkommens zwischen der Schweiz und den USA vom August 2009 vereinbart worden war.
Strafklage bereits im Oktober zurückgezogen
Schon Ende Oktober hatte ein US-Richter auf Antrag der US-Staatsanwaltschaft auch die strafrechtliche Verfolgung gegen die Schweizer Bank eingestellt. Die UBS habe alle im Abkommen vereinbarten Pflichten zur Einstellung des Verfahren erfüllt, begründete der Staatsanwalt seinen Schritt. Bei der UBS hiess es am Dienstag auf Anfrage, die Einstellung des Verfahrens sei «der formelle Schlusspunkt der Angelegenheit». Weiter äusserte sich die Grossbank nicht. Bereits im Sommer 2008 hatte die UBS aber ihren Rückzug aus dem von der Schweiz aus betriebenen Bankgeschäft mit US-Bürgern bekannt gegeben.
Pflichten erfüllt
Mittlerweile wurde von der Eidg. Steuerverwaltung von rund 4000 Fällen amerikanischer UBS-Kunden, die auf Konten in der Schweiz Geld vor dem amerikanischen Fiskus versteckt hielten, Daten über den Atlantik geliefert. In den kommenden Monaten folgen nun gemäss EFD noch die restlichen unter das Staatsabkommen und das Amtshilfegesuch fallenden Kundendaten. Damit sind die Schweiz und die UBS in den Augen der amerikanischen Behörden offenbar ihren vertraglich festgehaltenen Pflichten bereits genügend nachgekommen. Im Sommer 2009 war vereinbart worden, dass die Schweiz innerhalb eines Jahres die Daten von 4450 UBS-Konten prüfen und Fälle von Steuerbetrug und schwerer Steuerhinterziehung an die US-Behörden melden müsse. Der Staatsvertrag beendete den Streit zwischen der Grossbank und den US-Behörden um die Steuerdelikte amerikanischer Kunden.
Druckmittel
Die zivilrechtliche Klage war dabei eines der Druckmittel, mit denen die US-Behörden an Daten von mutmasslichen Steuersündern unter den amerikanischen UBS-Kunden heranzukommen versuchten. Ihren Anfang hatte die UBS-Affäre 2007 genommen, als die US-Behörden gegen UBS-Kundenberater Ermittlungen aufnahmen. Ende 2008 verlangten die USA von der UBS rund 20’000 Kundendaten und drohten mit einer Anklage, die die UBS existenziell hätte bedrohen können. Im Februar 2009 verfügte die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) in einem umstrittenen Schritt die Herausgabe der Daten von rund 300 UBS-Kunden.
780 Millionen Dollar an US-Justiz überwiesen
Die Grossbank zahlte zugleich 780 Mio USD an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden. Die US-Behörden forderten aber daraufhin die Herausgabe von weiteren 52’000 UBS-Kundendaten, was die UBS ablehnte. Mit dem Staatsabkommen vom August 2009 war diese Forderung aber mit dem Vergleich, der nun praktisch vollzogen ist, vom Tisch. (awp/mc/ps/19)