Dies schrieb Staatsanwalt John DiCicco an Richter James Cohn in Fort Lauderdale im US-Bundesstaat Florida. Die USA seien deshalb der Ansicht, dass die Einstellung des Verfahrens unter den gegebenen Umständen angebracht sei, heisst es im Gerichtsdokument vom Freitag, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt. Im Februar 2009 gestand die Bank, amerikanisches Gesetz gebrochen zu haben, indem nicht lizenzierte Banker in den USA auf Kundenfang gingen und amerikanische Vermögen über ausländische Konten vor den Steuerbehörden verborgen wurden. Die Bank zahlte 780 Mio USD Busse und stieg aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft aus. Die USA stellten dafür das Strafverfahren um 18 Monate zurück.
Geforderte Kontodaten ausgeliefert
Die Bedingungen des Vertrages hat die UBS erfüllt. Nun ziehen die USA nach und stellen das Strafverfahren gegen die Bank ein. Die UBS habe die geforderten Kontodaten gewisser Kunden der Bank an die US-Behörden ausgehändigt, schreibt DiCicco. Die Bank kooperiere zudem weiter mit den USA. Die Bedingungen seien in einem Brief festgehalten, den die UBS-Rechtsvertreter am 21. September dieses Jahres unterzeichneten, heisst es im Schreiben an den Richter.
Zivilrechtliche Anklage nocht nicht vom Tisch
In einem 11-seitigen Anhang zum Abkommen wird unter anderem festgehalten, unter welchen Bedingungen die UBS weiter in den USA tätig sein darf und welche Informationen übermittelt werden müssen, um den Rechtsweg in Zukunft sowohl in der Schweiz als auch in den USA aufrecht zu erhalten. Die UBS gab auf Anfrage keinen Kommentar ab zur Einstellung des Strafverfahrens. Noch nicht ganz vom Tisch ist allerdings die von der US-Steuerbehörde IRS erhobene zivilrechtliche Anklage, um die Auslieferung von 52’000 Kundendaten der UBS zu erzwingen. Der grösste Teil dieses so genannten John-Doe-Summons-Verfahrens wurde im August 2009 eingestellt, nachdem die Schweiz und die USA den Streit durch einen Vertrag beigelegt hatten. Dieser sieht die Auslieferung von 4450 UBS-Kundendossiers an die IRS vor.
Klagen von Pensionskassen weiter hängig
Sobald die IRS mit der Zahl der erhaltenen UBS-Kundendossiers zufrieden ist, dürfte auch dieses Zivilverfahren beendet werden. Gemäss letzten verfügbaren Zahlen hatte die IRS bis Ende August rund 2000 UBS-Kundendossiers erhalten. Noch hängig sind in den USA Klagen von Pensionskassen gegen die UBS, die der Bank strafbares Fehlverhalten in der Immobilienkrise vorwerfen. Auch Teile der Klage des geständigen Steuersünders und Kronzeugen der Behörden im Rechtsstreit, Igor Olenicoff, sind noch nicht vom Tisch. (awp/mc/ps/02)