Derzeit suchen die UBS-Fachleute laut dem VR-Präsident die Fälle heraus, die den Kriterien des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-USA samt dem dazugehörenden Zusatzproktoll entsprechen. Im Anhang zum Vergleich mit den USA gebe es dafür Kriterien, welche die UBS noch nicht publizieren dürfe, so Villiger. Gemäss dem Abkommen zwischen der Schweiz und den USA erhalten die US-Steuerbehörden die Daten von rund 4’450 US-Kunden der Schweizer Grossbank. Der UBS-Präsident geht davon aus, dass die Entscheidungsgrundsätze nach den ersten Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts zu Beschwerden von US-Kunden bekannt werden. «Ich gehe davon aus, dass dann Betroffene allenfalls auf einen Rekurs verzichten.»
Abfluss von Kundengeldern hält an
Noch immer sei es der UBS nicht gelungen, den Abfluss von Kundengeldern zu stoppen, sagte Villiger weiter. Er könne nicht sagen, wann das definitiv der Fall sein werde, weil «vor allem immer noch US-Kundengelder abfliessen, deren Weggang gewollt ist.» Er gehe aber davon aus, dass es noch eine gewisse Zeit brauche, bis sich das Vertrauen wieder einstelle. Die UBS müsse durch konkretes Handeln beweisen, dass «der Kunde und nicht der Bonus» im Vordergrund stehe, forderte Villiger.
UBS soll in Rechtsstreit über Schuldpapiere 35,5 Mio USD bereit legen
Derweil hat ein Richter des US-Bundesstaates Connecticut die UBS dazu angehalten, einen Betrag von 35,5 Mio USD für ein noch ausstehendes Rechtsurteil beiseite zu legen. Im Rechtsstreit gehe es um komplexe Schuldpapiere, welche von den UBS-Bankern als «Crap» und «Vomit» bezeichnet wurden, teilte der Richter laut «Wall Street Journal» mit.
Papiere unter falschem Prädikat verkauft?
Die UBS wird vom Hedge Fund-Unternehmen Pursuit Partners LLC angeschuldigt, dass sie im Jahr die vor einer Rating-Abstufung stehenden Schuldpapiere mit dem Prädikat «Investment-Grade» an Pursuit verkauft haben soll. Nur Monate später sei es zu entsprechenden Zahlungsfällen gekommen. Von Seiten der UBS hiess es, dass es sich um einen vorläufigen Entscheid des Gerichts handle und die Sachlage nochmals überprüft werde. (awp/mc/ps/01)