Die UBS müsse den beiden Kunden, die Konten bei der UBS in Lugano haben, sofort mitteilen, ob sie auf der Liste mit Namen von mutmasslichen Steuersündern stehen, die an die USA ausgehändigt werden soll, hielt Trezzini fest.
Abwägung der weiteren rechtlichen Schritte
Die UBS ist dieser Forderung jedoch nicht nachgekommen, wie Anwalt Paolo Bernasconi in einem Memorandum schreibt, das er am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA zukommen liess. Die beiden Kunden müssen nun laut Bernasconi entscheiden, ob sie Beschwerde einreichen wollen, weil die UBS die richterliche Anordnung ignorierte, oder ob sie die Bank auf Schadenersatz verklagen sollen.
Kunden können ihre Rechte nicht richtig wahrnehmen
Bernasconi macht geltend, dass die beiden amerikanischen Kunden durch die mangelnde Information durch die Bank ihre Rechte nicht richtig wahrnehmen können. In Amerika haben die Steuersünder nur noch bis am 15. Oktober Zeit für eine Selbstanzeige.
Kunden im Regen stehen gelassen
Wer Steuern hinterziehe, sei nicht sonderlich sympathisch, schreibt der ehemalige Tessiner Staatsanwalt und Professor für Wirtschaftsrecht in der Rubrik «persönliche Bemerkungen». Eine Bank, die Tausenden von Kunden systematisch geholfen habe, den Fiskus zu täuschen und diese dann im Regen stehen lasse, sei jedoch noch viel unsympathischer, findet der 66-Jährige.
Kein Kommentar der UBS
Bei der UBS wollte man sich auf Anfrage nicht zu dem Streitfall in Lugano äussern. Man kommentiere keine Schritte in einem laufenden Verfahren, sagte UBS-Sprecher Dominique Gerster. (awp/mc/pg/27)