Dies sagte Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, bei der Übergabe der Unterschriften. Das Unbehagen sei gross, die Chancen für ein Nein in der Abstimmung vom 26. September stünden gut. Mit ihren Unterschriften hätten die Stimmberechtigten ein klares Zeichen gegen Sozialabbau gesetzt, sagte SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen. «Eine zusammengestutzte Arbeitslosenversicherung kann keinen ausreichenden Schutz für die Bevölkerung mehr bieten.»
Gegen «Leistungsabbau auf dem Buckel der Schwächsten»
Die Gewerkschaften und linken Parteien sehen in der geplanten Revision der Arbeitslosenversicherung einen «Leistungsabbau auf dem Buckel der Schwächsten». Sie kritisieren insbesondere Verschlechterungen für Junge und Langzeitarbeitslose. Zudem warnen die Gegner der Revision vor einer Verlagerung der Kosten auf die Kantone und Gemeinden. Diese müssten mit Sozialhilfe eingreifen, sagte Therese Frösch, Nationalrätin der Grünen. Die Gewerkschaften beziffern die zu erwartenden Mehrkosten für Kantone und Gemeinden auf jährlich «weit über 100 Mio CHF».
Schuldenberg reduzieren
Die Kritik richtet sich auch gegen die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung: Dass auf Einkommen von über 315’000 CHF keine Beiträge mehr erhoben würden, sei «absolut unverständlich», schreibt die Gewerkschaft Unia. Manager und Topverdiener würden mit tieferen Beiträgen belohnt, während die Bevölkerung mit schlechteren Leistungen bestraft werde. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) soll der aufgelaufene Schuldenberg abgebaut werden. Das Parlament hatte sich in der Frühjahrssession darauf geeinigt. Bei einem Ja zur Revision stiegen die Einnahmen jährlich um 646 Mio CHF, während die Ausgaben um 622 Mio CHF sinken würden.
Leistungsabbau über Bundesrats-Vorschläge hinaus
Auf Seite der Einnahmen beschlossen die Räte eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,2% und ein zusätzliches Solidaritätsprozent für Einkommen zwischen 126’000 und 315’000 CHF. Der Bundesrat hätte mehr gewollt. Beim Leistungsabbau ging das Parlament dagegen deutlich weiter als der Bundesrat. Unter 30-Jährige sollen künftig auch eine Arbeit annehmen müssen, die ihren Qualifikationen und Erfahrungen nicht entspricht. Unter 25-Jährige ohne Unterhaltspflichten sollen nur noch Anspruch auf 200 Taggelder haben, die Hälfte der bisherigen Leistung. Und wer nach dem Studium keine Stelle findet, hätte Anspruch auf höchstens 90 Taggelder.
Reduktion der Taggelder
Weiter sollen Arbeitslose, die während zwölf Monaten in die Kasse einbezahlt haben, anstelle von bisher 400 nur noch 260 Taggelder erhalten. 400 Taggelder erhielten sie neu erst nach einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten. Geschraubt hat das Parlament auch an den Wartefristen. Heute müssen alle Arbeitslosen fünf Tage warten, bis sie Arbeitslosengeld erhalten. Künftig müssten sich Personen ohne Kinder mit einem Einkommen ab 60’000 CHF zwischen 10 und 20 Tagen gedulden.
Sonderlösung für Kantone mit hoher Arbeitslosigkeit
Eine weitere Neuerung betrifft Kantone, die von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie könnten bei einem Ja zur Revision künftig keine vorübergehende Verlängerung der Taggelder mehr beantragen. Unabhängig davon, ob die Stimmbevölkerung Ja oder Nein sagt, steigen die Beiträge: Wenn der Ausgleichsfonds die Schuldenobergrenze erreicht, muss der Bundesrat diese gemäss geltendem Gesetz erhöhen. Bei einem Ja steigt der Lohnabzug um 0,2%, bei einem Nein um 0,5%. (awp/mc/ps/19)