Übernahmekommission rügt Glarner KB wegen irreführenden Informationen

Die GLKB wird von der UeK dazu angehalten, die weitere Publikation solcher Texte zu unterlassen sowie einen entsprechenden Text von der eigenen Homepage zu nehmen, wie es in einer Mitteilung der UeK vom Donnerstag heisst.


Störende Aussagen
Störend empfindet die UeK folgende Aussagen: Die GLKB schrieb, ihr Angebot sei ‹weit lohnender› als jenes des Mitbieters Liechtensteinische Landesbank AG (LLB). In einem zweiten Inserat hat die GLKB den Bank Linth Aktionären geraten, sich nicht ‹von ihrem Verwaltungsrat täuschen› zu lassen.


Einhaltung der Regeln der Lauterkeit
Ein lauteres, faires Verhalten aller an einem Übernahmeverfahren Beteiligten bedinge aber, so die UeK, dass (öffentlich) gemachte Aussagen der Verfahrensbeteiligten mit Tatsachengehalt wahr und damit nicht irreführend sind. Werden subjektiv-wertende Aussagen getätigt, so sei es erforderlich, dass diese ausgewogen und sachgerecht seien. Dieses Gebot der Einhaltung der Regeln der Lauterkeit richte sich sowohl an die Anbieter als auch an die Zielgesellschaft, führt die UeK weiter aus. (awp/mc/ab)

Schreibe einen Kommentar