Das geänderte Angebot von Motor-Columbus entspreche dem Bundesgesetz über Börsen und den Effektenhandel, heisst es in der Empfehlung. Das geänderte Angebot wird um zehn Börsentage verlängert. Bis spätestens am Freitag muss Motor-Columbus einen neuen Zeitplan veröffentlichen.
Verfügung der EBK
Motor-Columbus hatten im Juni ein neues Angebot unterbreiten müssen, in dem vorerst auf den ursprünglich vorgesehenen Fusionsvertrag verzichtet worden war. Alle anderen wesentlichen Transaktionsschritte, insbesondere das Tauschangebot, blieben unverändert. Damit reagierte Motor-Columbus auf eine Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommssion (EBK). Sie hatte entgegen der Beurteilung der Übernahmekommssion verfügt, dass das Tauschangebot von Atel-Aktien gegen Motor-Columbus-Aktien in Kombination mit der vorgesehenen Fusion mit dem Börsengesetz nicht vereinbar sei. Dieser Entscheid war die Folge einer Intervention eines Atel-Minderheitsaktionärs. Gegen die Verfügung der EBK hat Motor-Columbus beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht.
Verzögerung von mindestens einem halben Jahr
Die Änderung führt zu einer Verzögerung der Fusion um mindestens ein halbes Jahr. Ein Entscheid über die Fusion oder eine Anpassung der bestehenden Holding-Struktur soll frühstens im Dezember fallen. Die Fusion war ursprünglich noch für diesen Sommer geplant gewesen. (awp/mc/pg)