UEK: Schmolz + Bickenbach muss kein öffentliches Kaufangebot vorlegen

Durch die Änderung der Fusionspläne werde die Schwelle von einem Drittel der Anteile nur kurzfristig überschritten, die zur Vorlage eines öffentliches Kaufangebotes für die restlichen Aktien verpflichtet, gab die Übernahmekommission am Donnerstag bekannt. Damit hat die Kommission einem Gesuch des Unternehmens entsprochen, das an der Börse bleiben will.

Umbenennung Ende August
Ende August war bekannt gegeben worden, dass der Schweizer Stahlkonzern Swiss Steel in Schmolz + Bickenbach AG umbenannt wird und die Stahlaktivitäten seines deutschen Hauptaktionärs Schmolz + Bickenbach übernimmt.

Sacheinlage von mehreren Tochtergesellschaften
Dabei geht es um eine Sacheinlage von mehreren Tochtergesellschaften, die der Hauptaktionär Schmolz + Bickenbach (S+B KG) in die ehemalige Swiss Steel einbringen will. Die Einlage würde 37% des Aktienkapitals betragen und somit die vom Gesetz festgesetzte Limite von einem Drittel übertreffen.

Verkauf von 4 Prozent der Aktien an Schweizer Bank
Damit sei der Hauptaktionär S+B KG zu einem Kaufangebot verpflichtet, hatte die Übernahmekommission Anfang Oktober festgestellt. Um ein öffentliches Kaufangebot zu vermeiden, verkauft nun S+B KG 4% der Aktien an eine Schweizer Bank, die die Titel an Drittaktionäre weiterverkaufen soll. Damit reduziert sich nach den Transaktionen der Anteil von S+B KG an der ehemaligen Swiss Steel auf 33,1%. 42% werden von der Gesellschaft SBGE gehalten, die ebenfalls zu 80% von S+B KG kontrolliert wird. Das restliche Viertel der Aktien befindet sich im Publikum.

Hintergrund
Zum Hintergrund: Der Mehrheitsaktionär SBGE Stahl Holding AG hatte Ende August angekündigt, die Spezialstahl-Aktivitäten der deutschen Schmolz+Bickenbach-Gruppe mit denjenigen der Swiss Steel AG unter dem neuen Namen Schmolz + Bickenbach AG zusammenführen. Geplant war den Zusammenschluss durch eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage unter Ausschluss der Bezugsrechte. Vorgesehen war auch die Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien, nicht allerdings ein Übernahmeangebot an die übrigen Aktionäre. (awp/mc/ar)

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