Uhrenindustrie will Kriterien für Label «Swiss Made» verschärfen

An der Generalversammlung der FH vom Donnerstag in Biel unterstützten 87 Prozent den entsprechenden Vorschlag des Vorstands. Zwar geniesse das Label «Swiss Made» in den Augen der Konsumenten weltweit einen hohen Wert, schreibt der FH in einer Mitteilung. Jedoch häufe sich in der Branche seit mehreren Jahren die Kritik an der gegenwärtigen Reglementierung. Gemäss der Verordnung aus dem Jahr 1971 dürfen Gehäuse, Zifferblatt und Zeiger der Uhr ausländischer Herkunft sein. Bedingung ist lediglich, dass die Hälfte der Uhrwerkskomponenten wertmässig aus Schweizer Fabrikation stammt.


Strengere Herkunftskriterien
Um den Ruf und die Glaubwürdigkeit des Labels Swiss Made zu gewährleisten und zu erhalten, sind der FH und seine Organe somit zu dem Schluss gekommen, dass strengere Herkunftskriterien für das Swiss Made erforderlich sind», schreibt der FH weiter. In einem Entwurf schlägt der Verband vor, dass als mechanische Schweizer Uhr künftig ein Produkt gelte, bei dem die in der Schweiz ausgeführten Arbeiten einen Anteil von mindestens 80% der Fabrikationskosten darstellen. Bei den übrigen Uhren, insbesondere elektronischen Uhren, soll dieser Anteil 60% betragen. (awp/mc/gh)

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