Unbezahlte Spitalrechnungen: Lösung ist greifbar nahe

Der Krankenkassenverband santésuisse hatte ursprünglich gefordert, dass die Kantone sämtliche ausstehenden Rechnungen in der Höhe von mindestens 80,5 Mio CHF übernehmen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wollte lediglich 80% davon berappen. Seine Zustimmung zum Kompromiss knüpft santésuisse an eine Forderung: Alle Kantone sollen die Prämienverbilligungen für schlechter Verdienende künftig den Kassen überweisen. Wo diese Gelder an die Versicherten gingen, bestehe die Gefahr, dass sie für andere Dinge ausgegeben würden, begründet santésuisse-Sprecher Felix Schneuwly diese Forderung.


santésuisse entscheidet am 23. Oktober
Der Verwaltungsrat von santésuisse wird am 23. Oktober entscheiden. Er habe den Antrag gestellt, dem Kompromiss zuzustimmen, falls die Kantone zusicherten, dass die Prämienverbilligung künftig überall an die Kassen gezahlt würden, sagte Schneuwly zu einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Montag.


Noch nicht alle Probleme aus dem Weg
Obwohl der GDK-Vorstand bereits im September den Kompromiss verabschiedet hatte, sind also noch nicht alle Probleme aus dem Weg geräumt. Die Frage der Prämienverbilligung bleibt weiter ungeklärt. Eine entsprechende Motion sei im Dezember 2007 von den eidgenössischen Räten überwiesen worden. Santésuisse verlangt jedoch eine Zusicherung der GDK. Gebe es künftig weiter Kantone, in denen die Prämienverbilligung den Versicherten ausbezahlt werde, müsse dort der Anteil der Kantone an den offenen Spitalkosten eher bei 95% liegen, sagte Schneuwly.


Kompromiss erwartet
Einigen sich die GDK und santésuisse auf einen Kompromiss, ist das Parlament gefragt. Dieses muss eine Gesetzesänderung erlassen, damit der Kompromiss in Kraft treten kann. Michael Jordi, stellvertretender GDK-Zentralsekretär, geht davon aus, dass sich die Räte hinter eine solch gemeinsame Lösung stellen. Eine rasche Einigung ist vonnöten, denn derzeit türmen sich bei den Spitälern unbezahlte Rechnungen in der Höhe von mindestens 80,5 Mio CHF. Dies geht aus einer Umfrage hervor, die der Spitalverband H+ Mitte August bei 49 Spitälern gemacht hatte.


KVG-Revision am Urspruing des Problems
Ausgelöst worden war das Problem durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes: Seit Anfang 2006 zahlen die Krankenkassen keine Leistungen mehr, wenn der Versicherte wegen ausstehender Prämien in ein ordentliches Betreibungsverfahren verwickelt ist. Gemäss Schätzungen der GDK und der übrigen Akteure im Gesundheitswesen zahlen rund 120 000 bis 150 000 Personen ihre Prämien nicht mehr.


Anhaltende Verhandlungen
GDK und santésuisse begannen im Frühling über eine Lösung zu verhandeln. Dass die Kantone für zahlungsunfähige – nicht aber für zahlungsunwillige – Versicherte einspringen sollten, stand bald fest. Über die Modalitäten konnten sich beide Seiten aber bis heute nicht einigen. Der Lösungsvorschlag sieht auch vor, dass die offenen Rechnungen in einem Verlustschein verbrieft werden. Die Verlustscheine behalten die Krankenkassen, um zu einem späteren Zeitpunkt noch ausstehende Beträge von den Versicherten einfordern zu können. (awp/mc/ps/32)

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