Dies heisst es in einem Communiqué. Die Mindestlöhne für gelernte Arbeitnehmende sollten überall auf mindestens 4500 CHF, für ungelernte auf 4000 CHF angehoben werden. Und die Frauenlöhne müssten endlich angeglichen werden, hiess es.
Unterstützungsaufruf für GAV für Temporärfirmen
In einer Resolution forderten die Gewerkschafter den Arbeitgeberverband Swissmem zudem auf, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporärfirmen zu unterstützen. Denn der gültige GAV werde durch immer häufiger werdende prekäre Anstellungsverhältnisse unterlaufen. Die GAV-Bestimmungen sowie die orts- und branchenüblichen Löhne inklusive Krankentaggeld und Ferienanspruch müssten auch für das Temporärpersonal eingehalten werden. Die Unia-Branchenkonferenz forderte, dass Temporärangestellte nach spätestens sechs Monaten in eine Festanstellung überführt werden. (awp/mc/ps/23)