UniCredit darf BA-CA und HVB nach Übernahme auch zerschlagen
«HypoVereinsbank und Bank Austria Creditanstalt sollen jeweils als volloperative deutsche bzw. österreichische Geschäftsbank und jeweils in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft fortgeführt werden», heisse es in einem darin abgedruckten Faksimile. Allerdings mit einer Einschränkung: «Es sei denn, dass eine Reorganisation der Geschäftsaktivitäten der HypoVereinsbank bzw. der Bank Austria Creditanstalt aus übergreifenden Geschäftsbelangen der gemeinsamen Gruppe in bis zu fünf getrennte rechtliche Einheiten durchgeführt wird, die die vier Business Lines sowie die Banking Services Line, soferne eine solche vorhanden ist, reflektieren.»
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