Unique: Bezirksgericht erklärt sich nicht zuständig für Klage
Dies teilte die Flughafen Zürich AG (Unique) in einer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung schreibt. Eingereicht wurde die Klage von einem Liegenschaftseigentümer aus Gockhausen, dessen Grundstück direkt unter der Anflugachse auf die Piste 34 des Flughafens Zürich liegt. Er verlangte ein Verbot von Flügen in weniger als 500 Metern Höhe über seinem Grundstück.
Keine eigentumsrechtlichen Abwehrrechte
Entschädigung ist möglich