Unique erhält Busse von der Weko

Unique wird den Entscheid mit grosser Wahrscheinlichkeit anfechten. Hintergrund des Entscheids der Weko ist eine Untersuchung zum Valet-Parking am Flughafen Zürich. Anbieter von Valet-Parking nehmen Fahrzeuge von Passagieren in Empfang und parkieren diese ausserhalb des Flughafenareals zu einem günstigeren Preis.


Verletzung des Wettbewerbsrechts

Bei der Neuorganisation der Parking-Dienstleistungen am Flughafen kündigte Unique zwei Anbietern von Valet-Parking. Gemäss Weko könnte ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen, respektive eine Verletzung des Wettbewerbsrechts.

Verpflichtet zur Gewerbebewilligung

Als die Weko ihre Untersuchung vor rund zwei Jahren eröffnete, wurde Unique mit der vorsorglichen Massnahme verpflichtet, den beiden bisherigen Valet-Parking-Anbietern eine Gewerbebewilligung zu erteilen – zumindest bis zum Ende der Abklärungen. Die Angebote, die Unique den beiden Anbietern gemacht hat, genügten jedoch nicht den angeordneten Massnahmen, wie die Weko in einem Communiqué vom Freitag schreibt. Deshalb sei Unique zur Bezahlung einer Sanktion von 248’000 Franken verpflichtet worden.

Rekurs in Erwägung gezogen

Die Argumente der Weko seien nicht nachvollziehbar, schreibt Unique in einer Stellungnahme und zieht ernsthaft einen Rekurs in Erwägung. Unique sei den verfügten Anordnungen nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen. Die beiden bisherigen Firmen könnten ihre Parking-Dienstleistungen weiterhin anbieten, heisst es weiter.

Limitierung war notwendig

Unique verteidigt aber das Vorgehen bei der Ausschreibung für das Valet-Parking. Auf Grund der beschränkt verfügbaren Infrastruktur und der Umweltauflagen sei es notwendig gewesen, die Zahl der Anbieter von Parking-Dienstleistungen zu limitieren. (awp/mc/ab)
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