Unique: Finanzielle Risiken wegen Lärmentschädigungen

Die Fluglärmthematik muss Unique unter bestimmten Bedingungen mit der Bildung von Rückstellungen in ihrer Bilanz berücksichtigen. Dies könnte der Fall sein, wenn Unique einen Rechtsentscheid nicht an eine höhere Instanz weiterziehen kann oder will. Bis jetzt sei es nicht nötig gewesen, Rückstellungen zu bilden, sagte Unique-Finanzchef Beat Spalinger am Mittwoch vor den Medien. Auch bis Ende 2005 werde es nicht erforderlich sein.

Bund als Inkassostelle prüfen
Solche Einflüsse von Lärmentschädigungen auf die Bilanz will die Flughafenbetreiberin beseitigen und prüft darum verschiedene Möglichkeiten. Eine Lösung ist laut Spalinger, dass der Lärm-Fonds des Flughafens Zürich an den Bund übertragen wird. Dies würde dem Bund keine Kosten aufbürden, da er nur ein Art Inkassostelle wäre. Dies hätte gemäss Unique-CEO Josef Felder den Vorteil, dass der Bund eine neutrale Stellung einnehmen könnte, während Unique vor allem den Aktionären verpflichtet ist. Der Fonds ist gemäss dem Geschäftsbericht 2004 mit 116,3 Mio CHF geäufnet.

Risiko von Finanzierungslücken
Lärmentschädigungen bergen ausserdem das Risiko von Finanzierungslücken. Unique plant, wenn die vorhandenen Kreditlimiten nicht ausreichen, den Abschluss einer speziellen Finanzierung über den Kapitalmarkt, wie Spalinger erklärte.

Noch keine höchstrichterlichen Entscheide
Bislang gibt es keine höchstrichterlichen Entscheide zu Fluglärmentschädigungen. Mögliche Kosten für so genannte formelle Enteignungen werden auf bis zu rund 1,2 Milliarden Franken geschätzt. Dies könnte zur Folge haben, dass die Passagiertaxen von heute fünf auf zirka zehn Franken erhöht werden müssten.

Weitere Schallschutzmassnahmen für rund 200 bis 250 Millionen
Daneben muss die Betreiberin des Flughafens Zürich auch für Schallschutzmassnahmen aufkommen. Dafür wurden bis heute rund 46 Millionen Franken ausgegeben. Die verbleibenden Kosten für Schallschutz dürften sich zwischen 200 und 250 Millionen bewegen. (awp/mc/gh)

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