Unique gegen allgemeine Genugtuungszahlungen als Fluglärmentschädigungen
Entschädigungen sollen dem Liegenschafteneigentümer einen konkreten finanziellen Schaden vergüten, «wenn die von der Rechtsprechung dafür entwickelten Kriterien erfüllt sind». Dies schreiben Unique und der Kanton Zürich in einem am Mittwoch veröffentlichten Communiqué. Dabei handelt es sich um ihre Stellungnahme zu Handen der Eidgenössischen Schätzungskommission, die sich mit den Entschädigungsforderungen aus Opfikon befasst.
Liegenschaftenbesitzer müssen Nachteile in Kauf nehmen
Entschädigungen begrenzen
Verhandlungen im Herbst
Die von mehr als 120 Liegenschaten-Eigentümern aus Opfikon geltend gemachten Minderwertentschädigungen belaufen sich auf mehr als eine Milliarde Franken. Für den Flughafen Zürich wurden bis heute noch keine Lärmentschädigungsverfahren abgeschlossen. (awp/mc/as)