Hauptursache für die Zunahme belästigter Personen sind «flugbetriebliche Veränderungen». Dazu gehören beispielsweise die Verlegung von Warteräumen oder die Inbetriebnahme des Instrumentenanflugsystems auf der Piste 28. Dies geht aus dem ersten Bericht zum Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) hervor, den die kantonale Volkswirtschaftsdirektion (VD) am Montag vor den Medien in Zürich präsentierte. Der ZFI war im November 2007 vom Zürcher Stimmvolk deutlich angenommen worden. Neu wird statt des Fluglärms durch den ZFI die Zahl der Lärmbetroffenen erhoben.
Limite von 320’000 Flugbewegungen pro Jahr
Von den insgesamt knapp 42’000 stark vom Fluglärm belästigten Personen lebten mehr als 95% im Kanton Zürich. Auf den Kanton Aargau entfielen 4,04%, auf Süddeutschland 0,2%, auf den Kanton Schaffhausen 0,09% und auf den Kanton Thurgau 0,00%. Der Index bezeichnet die Anzahl der Personen, die sich vom Fluglärm stark gestört fühlen. Wird der Richtwert von 47’000 Personen überschritten oder finden mehr als 320’000 Flugbewegungen pro Jahr statt, muss die Zürcher Regierung Massnahmen prüfen.
Erheblich mehr Flüge zwischen 6 und 7 Uhr
Im Jahr 2005 fanden 242’061 Flugbewegungen statt. Ein Jahr später waren es noch 235’106, also 2,9% weniger. Dennoch stieg der ZFI an. Der Anstieg vor allem hänge damit zusammen, dass die Flugbewegungen in der Tagesrandstunde zwischen 6 und 7 Uhr erheblich zugenommen hätten, von 6991 auf 7442, heisst es im Bericht. Die Flugbewegungen in den Tagesrandstunden werden vom ZFI strenger beurteilt als Flugbewegungen zwischen 7 und 21 Uhr.
Regierungsrat gegen Flughafen-Behördeninitiative
Der Kanton Zürich kann die Forderungen der Behördeninitiative zur Fluglärm-Beschränkung nach Ansicht des Regierungsrates gar nicht selbstständig umsetzen. Dem Kantonsrat empfiehlt die Kantonsregierung deshalb, die Initiative abzulehnen. Das Ziel der Behördeninitiative, die Bevölkerung vor Fluglärm zu schützen, sei «grundsätzlich zu unterstützen» und decke sich mit der Flughafenpolitik des Regierungsrates, schreibt dieser in seinem Bericht zum Vorstoss, der am Montag veröffentlicht wurde. Dem Kanton fehlten aber die Kompetenzen und Handlungsspielräume zur Umsetzung. Der Regierungsrat geht davon aus, dass im Falle einer Annahme im Kanton Zürich die Initiative vom Bund «aus übergeordneten Gründen» abgelehnt würde.
8 Stunden Nachtruhe verlangt
Die Behördeninitiative verlangt eine Beschränkung am Flughafen Zürich auf maximal 320’000 Flugbewegungen pro Jahr und eine Ausdehnung der Nachtruhe auf acht Stunden. Der Kantonsrat hatte im November 2006 die Initiative von 69 Zürcher Gemeinden vorläufig unterstützt. Nach Meinung des Regierungsrates stehen einer Umsetzung das Bundesrecht, die Luftfahrtpolitik des Bundesrates und das für die Schweiz verbindliche EU-Recht entgegen. Schwer umsetzbar seien vor allem die Verlängerung der Nachtflugsperre auf acht Stunden.
Behördeninitiative stösst Volksentscheid um
Bei einer Annahme der Behördeninitiative würden auch der deutliche Volksentscheid vom 25. November 2007 bereits wieder umgestossen, gibt der Regierungsrat zu bedenken. Der von den Stimmberechtigten angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine realistische Flughafenpolitik» würde in allen Teilen hinfällig. Auch der Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) wäre in Frage gestellt, wie der Regierungsrat schreibt. (awp/mc/ps)